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Veröffentlicht am 27.10.2008
Fachartikel über Snoezelen von Claudia Thieler
(Quelle: snoezelen-online)
Veröffentlicht am 27.10.2008
Ärzte verordnen gerne teuer.
Artikel aus der Zeitschrift des AOK Gesundheit für Generationen - Bilanz 2003/2004 - Seite 40
Veröffentlicht am 27.10.2008
Gesundheitspolitik nach der Jahrtausendwende - Solidarität, Wettbewerb und ökonomische Realität aus Sicht der Innungskrankenkassen
Autor: R. Stuppardt
Aber die Vergangenheit existiert nicht mehr, wir stehen an einer wichtigen Schaltstelle des Wandels, und das Thema soll den Blick auf morgen richten. Obwohl wir seit einiger Zeit eine neue Bundesregierung haben und einen Arbeitsentwurf zu einem weiteren neuen Gesetz per Post und Internet zur Verfügung gestellt bekommen haben – so neu sind die inhaltlichen Ausrichtungen auch wieder nicht.
Veröffentlicht am 27.10.2008
Ein Artikel von Gerd Detering, Fachberater für Tageseinrichtungen für Kinder und Vorsitzender des Fachverbandes für Beschäftigte in Tageseinrichtungen für Kinder NRW, FBTK e.V.
Veröffentlicht am 24.08.2005
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - ErgThAPrV) vom 02.08.1999 (BGBl. I S. 1731), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 2. August 2013 (BGBl. I S. 3005)
Veröffentlicht am 27.10.2008
Bericht der Konsenskonferenzen vom 28. November 2000 und 15. März 2001
Ausgangslage
Die Krankenkassen sahen sich in der letzten Zeit zunehmend konfrontiert mit Gesuchen um Kostengutsprache für Ergotherapie bei entwicklungspädiatrischen Diagnosen wie Teilleistungs- oder Wahrnehmungsstörungen, Störungen der sensorischen Integration, der Graphomotorik, Schulleistungsprobleme, Entwicklungsauffälligkeiten der Motorik u.a.m. Verwirrend waren die Vielfalt der verwendeten Begriffe für die Umschreibung dieser Entwicklungsstörungen und unklar deren jeweiliger Krankheitswert. Das Bundesamt für Sozialversicherung BSV hat am 28. November 2000 und am 15. März 2001 Vertreter und Vertreterinnen der Pädiater, der Vertrauensärzte der Krankenversicherer und der Ergotherapeutinnen zu einem Meinungsaustausch und zu einer Konsensfindung eingeladen.
Veröffentlicht am 31.08.2005
Aufgaben und Tätigkeiten im Überblick
Ergotherapie will kranken, unfallgeschädigten und körperlich, geistig oder seelisch behinderten Menschen helfen, ihre Handlungsfähigkeit zu erhalten oder wieder herzustellen. Dazu erarbeiten Ergotherapeuten und -therapeutinnen individuelle Behandlungspläne, die z.B. körperliche Übungen, (kunst-)handwerkliches Arbeiten, Rollenspiele oder Musiktherapie beinhalten. Durch gezielte Förderung und Forderung der Patienten sollen Beeinträchtigungen gemindert oder im Idealfall überwunden werden. Wo dies nicht möglich ist, kann auch das Trainieren mit technischen Hilfsmitteln wie z.B. Prothesen, Rollstühlen oder Punktschrift-Tastaturen zu den Aufgaben der Ergotherapie gehören.
Veröffentlicht am 01.09.2005
Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
Veröffentlicht am 01.09.2005
Gemeinsame Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß §124 Abs.4 SGB V zur einheitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen nach §124 Abs. 2 SGB V für Leistungserbringer von Heilmitteln, die als Dienstleistung an Versicherte abgegeben werden vom 29.04.2003
Veröffentlicht am 01.09.2005
Beschäftigung und Arbeitslosigkeit 1999 - 2004
Quelle: www.pallas.iab.de
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