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Veröffentlicht am 26.11.2012 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Ab 2013 wird es zu weniger Überschreitungen des jeweiligen ärztlichen Budgets kommen, da die Ausgabevolumen der Kassenärztlichen Vereinigung erstmalig bedarfsgerecht angepasst werden. Das bedeutet weniger Regressverfahren für Ärzte, vor allem für jene die eine besondere Praxisstruktur (z.B. ein Allgemeinmediziner mit Facharztausbildung) haben.
Veröffentlicht am 11.06.2021

Ab 1. Juli 2021 treten einige Änderungen der Heilmittelrichtlinie in Kraft. Für die Ergotherapie ist folgendes relevant:
Veröffentlicht am 18.11.2016 - Aktualisiert am 24.11.2016 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Zum 1.1.2017 werden die bundesweit gültigen Praxisbesonderheiten von den bundesweit gültigen Besonderen Verordnungsbedarfen abgelöst.
Besondere Verordnungsbedarfe bedeuten, dass Heilmittelverordnungen mit entsprechender Diagnose vom Arzt ohne Gefahr eines Regresses ausgestellt werden können.
Korrekt ausgefüllte Verordnungen mit Besonderem Verordnungsbedarf werden vor der Wirtschaftlichkeitsprüfung des Arztes berücksichtigt.
Veröffentlicht am 15.06.2018 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Tatsächlich wurden bereits die ersten Abmahnungen bezüglich angeblicher Datenschutzverstöße auf Webseiten versendet. Zwar blieb die teilweise befürchtete große Abmahnwelle bisher aus, jedoch berichtet z.B. die Kassenärztliche Vereinigung Bremen von mehreren Abmahnungen gegen Bremer Ärzte. Da CDU und SPD sich über die konkrete Vorgehensweise gegen derartige, rein finanziell motivierte Abmahnungen derzeit noch nicht einigen konnten, ist es um so wichtiger, dass Ihre Webseite auf dem neuesten Stand der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist.
Veröffentlicht am 23.03.2021 - Aktualisiert am 16.02.2023

Bitte beachten Sie: Praxisinhabende haben nur noch bis einschließlich zum 28. Februar 2023 einen Anspruch darauf, Corona-Testungen durchzuführen und die Kosten im Anschluss von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) erstattet zu bekommen. Für die Abwicklung der bis zum 28. Februar 2023 erbrachten Leistungen wurde die Coronavirus-Testverordnung bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt die jeweiligen Vorgaben für die Leistungserbringenden (Vorgaben KBV-LE) gemäß Corona-Testverordnung unter folgendem Link zur Verfügung:
https://www.kbv.de/html/2755.php#content46755


Veröffentlicht am 09.12.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Der neue für alle Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab 2021 zu verwendende Verordnungsvordruck für Heilmittel enthält keine Felder mehr für die Taxierung.
Veröffentlicht am 04.04.2024

Die DAK-Gesundheit informierte uns in einem Schreiben darüber, dass ab dem 01.05.2024 die GfS GmbH als Dienstleistungsunternehmen die Heilmittelabrechnungen für die DAK-Gesundheit entgegennehmen wird.

Neben der Daten- und Belegannahme wird die GfS GmbH auch die vollständige Bearbeitung der Abrechnungen von Heilmitteln nach § 32 SGB V und Kurmitteln nach § 23 Abs. 2 SGB V für die DAK-Gesundheit übernehmen. Zuvor war dies die Aufgabe der DAVASO GmbH. Das Kostenträgerverzeichnis wird entsprechend angepasst.

Veröffentlicht am 26.08.2022

Informationen für unsere Mitglieder

Veröffentlicht am 27.04.2007 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Manipulationen im Gesundheitswesen!
Rückzahlungen überschreiten Millionengrenze

Zusammenfassung:
Nachrichten und Informationen der Ersatzkassenverbände in Nordrhein-Westfalen

Die Arbeitsgruppe „Abrechnungsmanipulationen" der Ersatzkassen hat Rückzahlungen in Höhe von über einer Million Euro allein in Nordrhein
geltend gemacht. Damit erreichen die Forderungen einen neuen Höchststand.
Veröffentlicht am 11.06.2010 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Für die Abrechnung ergotherapeutischer Leistungen mit den Gesetzlichen Krankenkassen (GKVen) ist eine zugelassene Praxis Voraussetzung. Bei Fragen zur Abrechnung als Freier Mitarbeiter ohne eigene Praxisräume nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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