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Veröffentlicht am 14.10.2022

Offenbar prüfen einige Krankenkassen derzeit vermehrt den korrekten Eintrag der durchgeführten Maßnahme auf der Verordnungsrückseite.

Veröffentlicht am 20.10.2023 - Aktualisiert am 20.10.2023

Totalabsetzungen aufgrund kleiner Fehler werden uns immer häufiger gemeldet. Obwohl wir diesbezüglich schon viel erlebt haben, sind wir doch immer wieder fassungslos mit welcher Unverfrorenheit manche Krankenkassen und deren Abrechnungsstellen teilweise vorgehen. 

Wir berichten hier über beispielhafte Fälle.

Veröffentlicht am 19.05.2023

Heilmittelpraxen erleben seit Monaten einen Absetzungsrausch einer Vielzahl der gesetzlichen Krankenkassen. Ärztlich verordnete, medizisch notwendige und fachgerecht durchgeführte Heilmittelbehandlungen werden schlicht nicht vergütet.

Wurden in der Vergangenheit noch formale Fehler als Begründung benannt, kommt es immer häufiger vor, dass trotz korrekt ausgestellter und ausgefüllter Verordnung die Bezahlung verweigert wird.

Veröffentlicht am 07.01.2014 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Wie bereits mitgeteilt, ist ab 01.01.2014 die alte Krankenkassenkarte nicht mehr gültig. Sollte nun aber ein Patient mit einer Verordnung in Ihre Praxis kommen, die aufgrund einer alten Karte ausgestellt wurde, empfehlen wir, die angehängte Vereinbarung mit ihm zu schließen, damit Sie sicher sein können, dass Ihre Arbeit auch vergütet wird.
Veröffentlicht am 17.01.2024

Im Interview einer der bekanntesten Therapeuten und Unternehmer in Deutschland: Michael Reeder

Chapeau an Kilian Brätz für seinen Podcast Physio Vibes. Kilian Brätz ist Mitgründer der Praxis KIMOJO, sowie Geschäftsführer der Physio-APP FYZO. Im Interview seiner 15. Podcastfolge ist Michael Reeder, einer der bekanntesten Therapeuten und Unternehmer in Deutschland.

Absolut hörenswert! - Widerspruch nur in einem Punkt:

Nein, es sind nicht (mehr) die Krankenkassen …

Veröffentlicht am 07.04.2022

Im bundesweit gültigen Vertrag Ergotherapie ist bezüglich der Abrechnung über ein Abrechnungszentrum in § 18 Absatz 13 folgendes geregelt:

"... Überträgt die oder der zugelassene Leistungserbringende die Abrechnung einer leistungserbringerseitigen Abrechnungsstelle oder wechselt sie oder er diese, so hat die oder der zugelassene Leistungserbringende die Krankenkasse oder, sofern die Krankenkasse eine Abrechnungsstelle beauftragt hat, die krankenkassenseitige Abrechnungsstelle, unverzüglich schriftlich oder in Textform hierüber zu informieren. ...

Veröffentlicht am 24.07.2008 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Nehmen wir einmal an, ein ehemaliger Mitarbeiter wirbt Ihre Patienten ab.
Die langjährige und aktuelle Rechtsprechung besagt, dass ein Mitarbeiter nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses Patienten seines früheren Arbeitgebers kontaktieren darf, auch wenn es sich inhaltlich um eine mögliche Abwerbung handelt.

Allerdings darf der ehemalige Mitarbeiter dies dabei nicht tun:
Veröffentlicht am 28.05.2008 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Banken müssen Online-Überweisungen nicht abgleichen!
Im beleglosen Überweisungsverkehr, wie er beim Onlinebanking üblich ist, trifft die Empfängerbank keine Pflicht zum Abgleich zwischen Kontonummer und Empfängernamen. Dies hat das Amtsgericht München in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 222 C 5471/07).
Der Kläger war Kunde einer Bank, bei der er ein Girokonto unterhielt. Auf dieses Konto sollte ein Kunde des Klägers ein Betrag von 1.800 Euro überweisen. Der Überweisungsauftrag erfolgte im Weg des Onlinebanking. Dabei wurde versehentlich eine falsche Kontonummer angegeben. Diese Kontonummer existierte allerdings tatsächlich, weshalb die 1800 Euro darauf gutgeschrieben wurden. Die Inhaberin dieses Kontos verbrauchte das Geld und konnte es anschließend, weil sie in finanziellen Nöten war, nicht mehr zurückzahlen.

Veröffentlicht am 24.06.2022

Aufgrund mehrfacher Absetzungen unter Hinweis auf eine fehlende Bemerkung auf der Verordnung klären wir mit dem GKV-SV die Umsetzung des § 7 Absatz 5 im Ergovertrag. Dieser lautet:

"...
(5) Alle Leistungen einer Verordnung sind bis zum Ende auszuführen, bevor mit einer später ausgestellten Verordnung zur selben Diagnose (endstellig identischer ICD-10-Code, ggf. an derselben Lokalisation) und derselben Diagnosegruppe begonnen wird. Dies gilt auch bei laufenden Behandlungen desselben Verordnungsfalls, wenn die weitere Verordnung nicht innerhalb von 28 Kalendertagen begonnen werden kann. In diesen Fällen behält die später ausgestellte Verordnung auch über 28 Kalendertage hinaus ihre Gültigkeit. Jedoch muss der Behandlungsbeginn der weiteren Verordnung innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem letzten Behandlungstermin der zuvor ausgestellten Verordnung erfolgen. ..."

Veröffentlicht am 21.04.2016 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Erpresser verschicken Bewerbungs-E-Mails, in der die Bewerbungsunterlagen bei dem Cloud-Speicherdienst Dropbox hinterlegt sind, weil die Dateien als E-Mail-Anhang angeblich zu groß seien. Bei dem Versuch die Bewerbungsunterlagen zu sichten wird sodann der Erpressungstrojaner Petya aktiviert und manipuliert die Festplatte, wodurch das Betriebssystem nicht mehr ausgeführt werden kann.
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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