Veröffentlicht am 04.11.2013
Die meisten ergotherapeutischen Schulen erheben bislang Schulgebühren in Höhe von 200 bis über 500 €
monatlich. Das kann sich bald ändern!
Durch eine Anpassung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes kann die Ergotherapieausbildung zukünftig über den "Geldtopf" der Krankenhäuser finanziert werden.
Im Rahmen der somit steigenden Attraktivität des Berufes befürwortet der BED e.V. diesen Schritt sehr.
Für eine Ausbildungsstättenfinanzierung im Bereich der Ergotherapie sprechen die Krankenhäuser das jeweils zuständige Bundesland auf eine Finanzierung nach § 2 Nummer 1 a sowie § 17 a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes an.
Das Bundesland Rheinland-Pfalz wird hierbei Vorreiter sein, da die Landesregierung offensiv an der sogenannten "Fachkräfte- und Qualifizierungsinitiative" für die Gesundheitsfachberufe arbeitet (an der auch der BED e.V. teilnimmt) und somit die Ausbildungsstättenfinanzierung über das Krankenhausfinanzierungsgesetz begrüßt.
Die bisherigen gebührenpflichtigen Berufsfachschulen sollen zukünftig Kooperationspartner der ausbildenden Krankenhäuser werden und wären somit für Ergotherapieschüler zukünftig gebührenfrei.
Auch die Möglichkeit der Teilzeitausbildung im Bereich der Ergotherapie (wir berichteten:
Wichtige Beschlüsse der 86. Gesundheitsministerkonferenz für Heilmittelerbringer) wird von der Landesregierung in Rheinland-Pfalz positiv aufgenommen und konzeptionell in die "Fachkräfte- und Qualifizierungsinitiative Gesundheitsfachberufe" eingearbeitet.
Bei Fragen hierzu steht der BED e.V. wie immer gerne zur Verfügung