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Veröffentlicht am 07.01.2014
Wie bereits mitgeteilt, ist ab 01.01.2014 die alte Krankenkassenkarte nicht mehr gültig. Sollte nun aber ein Patient mit einer Verordnung in Ihre Praxis kommen, die aufgrund einer alten Karte ausgestellt wurde, empfehlen wir, die angehängte Vereinbarung mit ihm zu schließen, damit Sie sicher sein können, dass Ihre Arbeit auch vergütet wird.
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