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Veröffentlicht am 02.04.2014
Mit Wirkung zum 1. April hat die AOK Niedersachsen einen Verzicht auf den Genehmigungsvorbehalt für Ergotherapieverordnungen ausgesprochen. Wir begrüßen diesen Schritt im Sinne einer reibungslosen und unbürokratischen Versorgung der Patienten.
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