Veröffentlicht am 15.05.2014
Für die Zulassung ist derzeit laut Zulassungsempfehlungen eine Therapiefläche von mindestens 30 qm vorzuweisen, wovon
ein Raum
mindestens 12 qm umfassen muss. Eine eindeutige und klare Regelung sollte man meinen.
Nicht so für die Knappschaft. Die Knappschaft als zulassende Stelle für die Primärkassen in Hessen praktizierte seit langem ein anderes Vorgehen. Dort wurden ausschließlich Räume für die Zulassung angerechnet, die allesamt mindestens 12 qm aufwiesen. Kleinere Räume blieben schlichtweg unberücksichtigt, so dass etliche Anträge von Ergotherapeuten rechtswidrig im Rahmen des Zulassungsverfahrens abgelehnt wurden.
So auch die Räumlichkeiten von unserem Mitglied Frau Bräuer.
Der vdek erteilte regulär die Zulassung, die Knappschaft indes lehnte die Zulassung ab.
Im Auftrag und auf Kosten des BED e.V. nahm sich unser Medizinrechtler Herr Rohlfs daraufhin des Falles an und verklagte die Knappschaft auf Zulassung.
Nach langem Rechtstreit hat sich der BED e.V. mit seiner Auffassung in allen Punkten zum Wohle aller Ergotherapeuten durchgesetzt. Das Verhalten der Knappschaft wurde vom zuständigen Sozialgericht Darmstadt als rechtswidrig anerkannt.
An diesem Fall zeigt sich wieder einmal, dass es sich in wichtigen Dingen zu kämpfen lohnt. Die Knappschaft in Hessen musste sich den allgemein gültigen Zulassungsempfehlungen beugen.
An dieser Stelle bedanken wir uns sehr herzlich bei Frau Bräuer, die durch ihren Mut, ihre Geduld und Standfestigkeit, sowie durch ihr Vertrauen in uns diese Entscheidung mit weitreichenden Folgen für alle künftigen Zulassungen in Hessen erst möglich gemacht hat.
Unser Dank gilt auch unserem Rechtsanwalt Herrn Rohlfs, der uns und unsere Mitglieder einmal mehr bestmöglich vertreten hat.
Der in dem Zusammenhang anhängige Schadensersatzprozess des BED e.V. im Namen unseres Mitgliedes wird maßgeblich vom Urteil des Sozialgerichtes profitieren, ist aber noch nicht abgeschlossen.
Rund zwei Jahre war es Frau Bräuer auf Grund der nicht erteilten Zulassung rechtswidrig untersagt Primärkassenpatienten zu behandeln. Der Schaden beläuft sich auf eine vierstellige Summe.
Dazu werden wir neuerlich berichten.
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