Veröffentlicht am 22.07.2014
Auf dem 117. deutschen Ärztetag wurde eine Entschließung zur besseren Verordnungsfähigkeit von Physiotherapie sowie anderer Verfahren wie der Ergotherapie gefordert. Der Beschlusstext lautet folgendermaßen:
"Eine der wesentlichen Ursachen für die Entstehung und Aufrechterhaltung chronischer Schmerzen ist der Mangel an (auch körperlicher) Stabilität bei den betroffenen Patienten.
Entsprechend leidet ein großer Teil von ihnen an Schmerzen des Bewegungsapparates.
Die Durchführung von regelmäßiger, auf die Aktivierung der Patienten ausgerichteter Physiotherapie und gegebenenfalls Ergotherapie ist daher zentraler Bestandteil
multimodaler Behandlungskonzepte bei chronischen Schmerzen. Regelmäßige körperliche Aktivität hat nachgewiesene positive Effekte auf die Krankheitsverläufe bei nahezu allen Schmerzerkrankungen sowie auch auf häufig bestehende Komorbiditäten wie zum Beispiel depressive Erkrankungen.
Die Verordnung besonders von Physiotherapie und auch von weitergehenden, die Patienten aktivierenden Maßnahmen stößt besonders im hausärztlichen, aber auch im fachärztlichen Bereich immer wieder auf das Problem einer die Verordnung stark einschränkenden Budgetierung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit teilweise existenzbedrohenden Regressforderungen.
Gleichzeitig aber wird von Vertretern der GKV immer wieder öffentlich beklagt, dass bei Patienten mit chronischen Schmerzen zu häufig und zu früh interventionelle und operative Therapieverfahren zur Anwendung kommen.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen werden daher aufgefordert, den ausreichenden Zugang von Patientinnen und Patienten mit chronischen Schmerzen zu aktivierender
Physiotherapie, medizinischer Trainingstherapie und anderen aktivierenden Therapieangeboten durch Aufhebung der Budgetierung bzw. Verbesserung der Verordnungsfähigkeit in diesem Bereich zu gewährleisten."
Quelle: Beschlussprotokoll des 117. deutschen Ärztetages