Veröffentlicht am 12.08.2014
Dem BED e.V. liegen Schreiben von beiden Krankenkassen an Mitglieder von uns vor, in denen die Überschreitung der 12 Wochen Frist angemahnt wird.
Das umfasst nach der Interpretation von DAK und Knappschaft nicht nur die vom Vertragsarzt ausgestellte Frequenz in Zusammenhang mit den zu erbringenden Einheiten, sondern auch den Zeitraum der durch Urlaub, Feiertage oder Krankheit während der laufenden Behandlung entsteht und damit aus Kassensicht eine Überschreitung der 12-Wochen-Frist darstellt.
Die DAK und Knappschaft fordern die betreffenden Therapeuten in diesen Fällen dazu auf die Behandlung abzubrechen und erläutern zukünftig eine Prüfroutine diesbezüglich einzuführen.
Der Bundesverband für Ergotherapeuten hat nach juristischer Prüfung die DAK und Knappschaft aufgefordert derartige, jeder Grundlage entbehrende Prüfvorgaben einzustellen, ansonsten müssen beide Krankenkassen mit Klagen und einem großen Presseinteresse gegen sich rechnen.
Wenn auch Sie daher derartige Schreiben von Krankenkassen erhalten, reichen Sie uns diese unbedingt ein an:
info@bed-ev.de Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen immer gerne zur Verfügung.
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