Aktuelles >> Versicherungsschutz im Krankheitsfall für selbstständige Ergotherapeuten
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Versicherungsschutz im Krankheitsfall für selbstständige Ergotherapeuten

Veröffentlicht am 20.10.2014

Die Mannheimer Versicherung bietet selbstständigen Ergotherapeuten folgenden Versicherungsschutz im Krankheitsfall:
 
Kostenversicherung
Ersetzt die fortlaufenden umsatzunabhängigen Kosten wie Personalkosten, Leasingraten, Mieten oder Finanzierungskosten
 
Ertragsausfallversicherung
Ersetzt neben den fortlaufenden Kosten auch den entgehenden Betriebsgewinn
 
Highlights
  • Der volle Schadenfreiheitsnachlass in Höhe von 30%, der normalerweise erst ab 3 Jahren gilt, wird für BED-Mitglieder sofort gewährt
  • Unterversicherungsverzicht
  • Stufenweiser Schadenfreiheitsnachlass
  • Keine Beitragsanpassungen
  • Wartezeit / Karenzzeit

Bei Antragsstellung gibt es keine Wartezeit, sobald die Risikoprüfung abgeschlossen ist. Für den Beginn der Leistung besteht aber eine Karenzzeit von 21 Tagen (längere Karenzzeiten können vereinbart werden).

Die Anrechnung der Karenzzeit entfällt bei Arbeitsunfähigkeit durch Unfall, der einen mindestens 72-stündigen Krankenhausaufenthalt erforderlich macht.

Psychische Erkrankungen werden von der Mannheimer als versicherte Krankheit gewertet und lösen somit, unter Berücksichtigung der vereinbarten Karenzzeit, eine Leistungspflicht aus. Viele Mitbewerber haben psychische Erkrankungen ausgeschlossen oder verlangen einen Zuschlag für den Einschluss von psychischen Erkrankungen. Weiter ist bei anderen, sofern psychische Erkrankungen mitversichert sind, hierfür eine verkürzte Haftzeit vereinbart.
 
Unser Versicherungsberater Herr Kapteina erläutert Ihnen dieses Angebot speziell für Ergotherapeuten auch gerne persönlich auf dem ERGOMED-Kongress www.ergotherapie-kongress.de


Versicherungsmakler Kapteina + Partner GmbH


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Kapteina + Partner GmbH
 
Hiberniastr. 4
45879 Gelsenkirchen
 
Tel.: 0209/17960-13
Fax: 0209/17960-25
E-Mail: juergen.kapteina@kapteina.de

Homepage: www.kapteina.de



Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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