Veröffentlicht am 20.10.2014
Die Mannheimer Versicherung bietet selbstständigen Ergotherapeuten folgenden Versicherungsschutz im Krankheitsfall:
KostenversicherungErsetzt die fortlaufenden umsatzunabhängigen Kosten wie Personalkosten, Leasingraten, Mieten oder Finanzierungskosten
ErtragsausfallversicherungErsetzt neben den fortlaufenden Kosten auch den entgehenden Betriebsgewinn
Highlights
- Der volle Schadenfreiheitsnachlass in Höhe von 30%, der normalerweise erst ab 3 Jahren gilt, wird für BED-Mitglieder sofort gewährt
- Unterversicherungsverzicht
- Stufenweiser Schadenfreiheitsnachlass
- Keine Beitragsanpassungen
- Wartezeit / Karenzzeit
Bei Antragsstellung gibt es keine Wartezeit, sobald die Risikoprüfung abgeschlossen ist. Für den Beginn der Leistung besteht aber eine Karenzzeit von 21 Tagen (längere Karenzzeiten können vereinbart werden).
Die Anrechnung der Karenzzeit entfällt bei Arbeitsunfähigkeit durch Unfall, der einen mindestens 72-stündigen Krankenhausaufenthalt erforderlich macht.
Psychische Erkrankungen werden von der Mannheimer als versicherte Krankheit gewertet und lösen somit, unter Berücksichtigung der vereinbarten Karenzzeit, eine Leistungspflicht aus. Viele Mitbewerber haben psychische Erkrankungen ausgeschlossen oder verlangen einen Zuschlag für den Einschluss von psychischen Erkrankungen. Weiter ist bei anderen, sofern psychische Erkrankungen mitversichert sind, hierfür eine verkürzte Haftzeit vereinbart.
Unser Versicherungsberater Herr Kapteina erläutert Ihnen dieses Angebot speziell für Ergotherapeuten auch gerne persönlich auf dem ERGOMED-Kongress
www.ergotherapie-kongress.de
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