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Veröffentlicht am 20.10.2014
Die Existenzschutzpolice konzentriert sich auf das Wesentliche und sichert die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit ab. Bei Verlust einer der in der Borschüre aufgeführten Fähigkeiten wie z.B. Sitzen, Autofahren oder geistige Leistungsfähigkeit, zahlt der Versicherer die vereinbarte Rente.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ergotherapeutin/ der Ergotherapeut weiterhin Ihren/seinen Beruf ausüben kann oder nicht.
Sollte eine Pflegebedürftigkeit oder Demenz vorliegen, zahlt der Volkswohl Bund die Rente ebenfalls. Hierzu kann der Versicherungsschutz um den Baustein Pflege-Schutzbrief und/ oder Erste-Hilfe-Leistung ergänzt werden.
Es gibt einen zusätzlichen Baustein zur Kapitalansparung, für alle diejenigen die am Ende des Vertrages etwas Kapital zurück erwarten – dieser Baustein ist variabel wählbar.
Unser Versicherungsberater Herr Kapteina erläutert Ihnen dieses Angebot speziell für Ergotherapeuten auch gerne persönlich auf dem ERGOMED-Kongress
www.ergotherapie-kongress.de Versicherungsmakler
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