Veröffentlicht am 24.12.2005
Nach all den Diskussionen um die Fortbildungspflicht existiert nun ein Starttermin auf den sich die Spitzenverbände der Krankenkassen sowie die Berufsverbände einigen konnten: Der erste Oktober 2006
Das Punktesystem wird zunächst nur auf Zugelassene (Praxisinhaber sowie fachliche Leiter) beschränkt, da weiterhin unklar ist, wer die Kosten für Fortbildungen der Mitarbeiter zu tragen hat. Freie Mitarbeiter werden in diesem System ebenso nicht erfasst.
60 Punkte müssen innerhalb von 4 Jahren angesammelt werden.
Ab April soll es bereits möglich sein für den Zeitraum Okt. 06-Okt. 10 Punkte zu sammeln.
Die Gremien entscheiden am 20. Jan 06 über das Inkrafttreten dieser Regelung. Gegen Ende des ersten Quartales ist mit dem Endergebnis zu rechnen. Ein Punkt gibt es für jede Unterrichtseinheit a 45 Minuten.
Wer innerhalb des vierjährigen Betrachtungszeitraumes mehr als 60 Punkte erreicht, kann die überschüssigen Punkte in den folgenden Betrachtungszeitraum mitnehmen.
Während der Elternzeit, bei Mutterschutz, Arbeitsunfähigkeit und einer zulassungslosen Zeit von mehr als 3 Monaten ruht die Fortbildungsverpflichtung.
Der Betrachtungszeitraum verlängert sich um diese Ruhezeit.
Für jede Veranstaltung gibt es Punkte, die sich inhaltlich mit dem jeweiligen Heilmittelbereich beschäftigen. Mehr als 10 Punkte können pro Tag nicht angerechnet werden. Mit 6 Punkten werden auch Fachkongresse anerkannt. 3 Punkte werden bei einem halben Tag angerechnet. Mehr als 21 Punkte dürfen jedoch nicht mit Kongressbesuchen erworben werden.
Heilmittelstudenten erhalten 15 Punkte pro Jahr für das Studium. Für den Betrachtungszeitraum werden höchsten 45 Punkte angerechnet.
Keine Punkte erhalten die Zugelassenen für die Bereiche Praxisorgansiation, Marketing, Abrechnung, Steuern und Recht, E-Learning, Computerkurse, Referententätigkeit, praxisinterne Fortbildungen, Messebesuche, Existenzgründungsseminare sowie für Fortbildungen die nach den Heilmittelrichtlinien nicht verordnungsfähig sind.
Dozenten benötigen neben der staatlichen Anerkennung in dem jeweiligen Heilmittelberuf mindestens eine zweijährige Berufserfahrung, die in Vollzeit ausgeübt wurde oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem benachbarten Fachgebiet.
Teilnahmebescheinigungen stellen die Veranstalter aus. Die Einheiten und die Anzahl der Fortbildungspunkte wird dort vermerkt.
Nur auf Anforderung der Krankenkasse müssen die Zugelassenen Ihre Erfüllung der Fortbildungspflicht nachweisen.