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Veröffentlicht am 08.12.2014
Die Grundschulung eines Ersthelfers wird sich ab dem 1. April 2015 grundlegend verändern. Dies hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung beschlossen. Die Schulung erfolgt ab diesem Datum in
9 Unterrichtseinheiten und damit an einem Tag (bisher umfasste sie 16 Unterrichtseinheiten). Grund der Änderung ist, dass sich in verschiedenen Themenfeldern, z.B. im Bereich der Reanimation, Vereinfachungen ergeben haben. Gleichzeitig deuten wissenschaftliche Studien darauf hin, dass die Kenntnisse länger verfügbar sind, wenn die Fülle der Themen reduziert wird. Sie als Praxisinhaber werden sich über diese Änderung freuen.
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