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Veröffentlicht am 09.12.2014
Überprüfen Sie unbedingt kurzfristig Ihre
privaten Darlehen, alle Ansprüche gegen Banken und Bausparkassen bei Darlehen, die zwischen 2005 und 2011 ausbezahlt wurden,
verjähren nämlich zum
31.12.2014.
Für Verträge ab 2012 gilt die dreijährige Verjährungsfrist nach dem Auszahlungsdatum.
Die Bearbeitung von Kreditanträgen ist laut Ansicht des BGH keine Dienstleistung, denn es liegt im Interesse der Bank die Liquidität/Zahlungsfähigkeit des Kunden zu prüfen und in der Folge den Vertragsabschluss vorzubereiten. Dafür darf keine Gebühr erhoben werden.
Alle relevanten Details finden Sie hier:
So fordern Sie Kreditgebühren von Ihrer Bank zurückMusterbriefe zur Geltendmachung der Ansprüche der Stiftung Warentest finden Sie hier:
Musterbriefe Kreditbearbeitungsgebühr: Fordern Sie Ihr Geld zurück!Die Regelung gilt laut Verbraucherschützern auch für die Abschlussgebühren bei Bausparverträgen:
BGH-Urteil: Gute Chancen für Bausparer