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Veröffentlicht am 17.03.2015
Nachdem wir feststellen mussten, dass selbst Vertreter im Gesundheitsausschuss des Bundestages die Rahmenbedingungen der Heilmittelerbringer nicht kennen, oder das SGB V dazu falsch auslegen, ist eine Petition alleine schon aus diesen Gründen zu unterstützen. Sie dient dem Zweck auch auf diesem Wege auf einen Missstand aufmerksam zu machen. Anders als bisherige Petitionen in diesem Bereich wurde sie vor allen Dingen sachlich richtig formuliert. Natürlich birgt die Entkopplung der Grundlohnsummenbinung nicht "DIE" Lösung, allerdings ist sie ein Meilenstein auf dem Weg zur gerechten Vergütung . Nur weil man das eine tut, muss man das andere nicht lassen.
Petition zur Abschaffung der Grundlohnsummenbindung – gerechte Bezahlung der ambulant tätigen Heilmittelerbringer