Veröffentlicht am 01.04.2015
Positiv sieht der BED e.V. vor allem, dass das Papier innerhalb der Arbeitsgruppe auf einen breiten Konsens gestoßen ist und auch der Koalitionspartner bereits positive Signale dazu gesendet hat, denn es beinhaltet einige zentrale Kernforderungen aller Heilmittelerbringer, nämlich unter anderem die Vergütung der Heilmittelerbringer von der Grundlohnsumme zu entkoppeln und zudem endlich eine Ost- Westangleichung vorzunehmen.
Je mehr Zustimmung das Positionspapier findet, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Inhalte des Positionspapiers in Gesetzgebungsverfahren auch umgesetzt werden.
Der Wegfall des Schulgeldes im Rahmen der Ausbildung ist ebenfalls eine zentrale Forderung des BED e.V. und desgleichen im Positionspapier enthalten.
Ferner wird neben der Anhebung der therapeutischen Qualifikation im Rahmen der Ausbildung gar die Einführung einer Ausbildungsvergütung für Heilmittelerbringer in Aussicht gestellt. Die Kostenübernahme soll wie beim Notfallsanitätergesetz über den Ausbildungsträger erfolgen. Da es sich bei der Ausbildung der Heilmittelerbringer jedoch um eine rein schulische Ausbildung mit Praktika und keine duale Ausbildung handelt, müssen die Kosten aus Sicht des BED e.V. über das Krankenhausfinanzierungsgesetz und damit über mit den Ergotherapieschulen kooperierenden Kliniken getragen werden.
Eine Kostenbeteiligung freier Heilmittelpraxen an der Ausbildungsvergütung indes kann aus unserer Sicht nur gegeben sein, wenn die Krankenkassen als Kostenträger auch eine Kostenübernahme der von Schülern durchgeführten Therapien sicherstellen.
Die Forderung nach praxistauglichen Zulassungsvoraussetzungen rundet das Positionspapier sinnvoll ab.
Beim Zugang zur Telematik-Infrastruktur (TI) für Heilmittelerbringer ist jedoch Kritik am Positionspapier zu üben, denn eine lediglich allgemeine perspektivische Berücksichtigung aller nicht verkammerten Gesundheitsfachberufe ist bereits im E-Health-Gesetz integriert. Was die Heilmittelerbringer indes benötigen ist eine konkrete Einbindung, denn ohne Zugang der Therapeuten zur TI können Therapeuten nicht mehr auf die Versicherungsstammdaten zurück greifen, sobald jene in den geschützten Bereich integriert werden.
Geschieht dies nicht werden die Therapeuten in die Steinzeit zurück versetzt, in der die Stammdaten händisch aufgenommen oder abgetippt werden müssen.
Zudem bedarf es auch einer dringenden Anbindung der Heilmittelerbringer an die Kommunikationsplattform KOM-LE, da nicht nur unter Ärzten und Apothekern, sondern vor allem auch zwischen Ergotherapeuten und Ärzten, ein strukturierter fachlicher Austausch im Sinne einer medizinisch notwendigen und wirtschaftlich sinnvollen Versorgung erforderlich ist.
Die Forderung nach einem Direktzugang für Therapeuten ist mit Bedacht zu genießen, denn „umsonst“ wird Therapeuten diese „Ehre“ nicht zuteilwerden.
Der Preis für die Verordnungsfreiheit unabhängig vom Arzt könnte unverhältnismäßig hoch ausfallen. Regresszahlungen könnten zukünftig von Therapeuten gefordert werden, denn ganz sicher möchte ein Arzt kein Verordnungsrisiko übernehmen, wenn er die dafür entstehenden Kosten im Gegenzug nicht kontrollieren kann. Ohne ärztliche Verordnung könnte eine Kostenübernahme der Therapien durch die Gesetzlichen Krankenkassen verweigert werden, die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Therapeuten könnte sich deutlich verschlechtern etc. In dem Zusammenhang ist die Forderung nach dem Direktzugang für Therapeuten daher zu konkretisieren, um am Ende den Heilmittelerbringern damit keinen Bärendienst zu erweisen.
Das Positionspapier finden Sie hier:
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