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Neue Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte bislang ohne Ergotherapie! Helfen Sie Ihren Patienten und sich: Benennen Sie uns Diagnosen für ergotherapeutische Maßnahmen

Veröffentlicht am 01.04.2015

Liebe Ergotherapeuten,
 
derzeit arbeitet der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA an einer eigenen Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte.
Bislang sind nur physiotherapeutische und logopädische Maßnahmen, nicht aber ergotherapeutische Maßnahmen enthalten!
 
Wir bitten daher alle Ergotherapeuten dringend uns die konkreten Diagnosen und die dazu angewendeten ergotherapeutischen Maßnahmen in der zahnärztlichen und der Mund- Kiefer- und Gesichts-Chirurgie zu benennen, damit auch zukünftig die Patienten in der zahnärztlichen und der MKG-Chirurgie mit ergotherapeutischen Maßnahmen versorgt werden können!
 
Neben der vordringlichsten Aufgabe der bestmöglichen Patientenbehandlung würde der Wegfall der Ergotherapie in der zahnärztlichen Versorgung zugleich auch einen Wegfall der ergotherapeutischen Vergütung über die Gesetzliche Krankenversicherung in diesem Bereich bedeuten.
 
Bitte reichen Sie uns daher unbedingt bis zum 15.04.2015 die betreffenden Diagnosen ein.
 
Schreiben Sie uns dazu eine E-Mail an:
info@bed-ev.de
 
Betreff: HMR für Zahnärzte
 
Notwendige Angaben:
  1. Diagnose im Klartext
  2. ggf. ICD-10-Code
  3. Ergotherapeutische Maßnahme
 
 
Ihr BED e.V.

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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