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Widerspruch lohnt sich!! Absetzungen aufgehoben

Veröffentlicht am 11.05.2015

Mehrfach konnten wir wieder einigen unserer Mitglieder zur Vergütung ihrer Leistungen verhelfen. Hier schildern wir zwei Beispiele:

In einem Fall hatte der verordnende Arzt die Diagnose ungenau formuliert, was mittlerweile ja ohnehin so nicht mehr möglich ist, da ja nun ein ICD-10-Code eingetragen werden muss. Bis Mitte 2014 waren aber unpräzise Diagnosen noch möglich und somit Anlass zu Absetzungen. Der Widerspruch der Therapeutin war trotz nachträglicher Änderung und Klarstellung der Diagnose durch den Arzt erfolglos, sodass wir unseren Anwalt mit der Sache betrauten. Nach mehrfachem Briefwechsel lenkte die AOK ein und zahlte die durchgeführte Behandlung nun doch.

In einem anderen Fall weigerte sich eine private Krankenversicherung, die psychisch-funktionelle Behandlung aufgrund zweier Verordnungen zu vergüten. Der mittlerweile verstorbene Patient war im Basistarif versichert und damit den gesetzlich Versicherten gleich gestellt. Einerseits gab es eine langfristige Genehmigung für Behandlungen außerhalb des Regelfalls für ein Jahr. In diesem Rahmen wurden die Behandlungen anstandslos vergütet. Andererseits wurde aber innerhalb dieses Jahres durch eine neue Diagnose ein neuer Regelfall ausgelöst, welcher über das Jahr rein zeitlich hinaus ging, inhaltlich mit der langfristigen Genehmigung aber gar nichts zu tun hatte.

Unser Mitglied handelte dementsprechend korrekt, aber die Vergütung wurde trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderungen und Erklärungen verweigert. Auch die Bemühungen der Angehörigen des Patienten blieben fruchtlos. Nachdem der BED e.V. sich eingeschaltet hatte, konnte der Sachverhalt nun geklärt werden und die Behandlungen werden bezahlt.

Melden Sie uns daher jede Absetzung, damit wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen können.
Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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