Berufspolitische Informationen >> Bundesverband für Ergotherapeuten BED e.V. fordert beim GKV-Spitzenverband die grundsätzliche Anerkennung von Ergotherapeuten als Betreuungskräfte gem. SGB XI, 87 b § 5
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Bundesverband für Ergotherapeuten BED e.V. fordert beim GKV-Spitzenverband die grundsätzliche Anerkennung von Ergotherapeuten als Betreuungskräfte gem. SGB XI, 87 b § 5

Veröffentlicht am 21.05.2015

Versicherte mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen im Sinne des § 45a Abs. 1 SGB XI, haben in der Regel einen erheblichen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf, ebenso wie Versicherte mit körperlichen Beeinträchtigungen.
 
Hierfür werden sogenannte Betreuungskräfte eingesetzt, damit diese in enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams die Betreuungs- und Lebensqualität von Anspruchsberechtigten in stationären Pflegeeinrichtungen verbessern. Ihnen soll durch mehr Zuwendung, zusätzliche Betreuung und Aktivierung eine höhere Wertschätzung entgegen gebracht, mehr Austausch mit anderen Menschen und mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden.
 
Bislang sind Ergotherapeuten anders als beispielsweise Gesundheits- und Krankenpfleger jedoch nicht generell als Betreuungskräfte anerkannt, siehe § 5, obwohl kein anderer Beruf die Tätigkeit einer Betreuungskraft derart passgenau auszufüllen vermag. Häufig lehnt der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) sogar die Anerkennung von Ergotherapeuten als Betreuungskraft ab mit Verweis auf eine unzureichende Qualifikation nach den hier genannten Richtlinien.
 
Der BED e.V. hat daher den GKV-Spitzenverband dazu angeschrieben und die generelle Anerkennung von Ergotherapeuten gefordert siehe folgend. Die Anerkennung ist für alle Ergotherapeuten im Bereich der Geriatrie äußerst relevant, da Pflegeeinrichtungen nur solche Kräfte einsetzen, die auch abrechenbare Leistungen erbringen können. Der Zugang zum Arbeitsmarkt im Bereich der Geriatrie wird damit für Ergotherapeuten deutlich erschwert und behindert.


Grundsätzliche Anerkennung von Ergotherapeuten als Betreuungskräfte gem. SGB XI, 87 b § 5

 
Sehr verehrter Herr Quellmalz, sehr verehrter Herr Rott,
 
ich hoffe Ihnen Beiden geht es gut!?
 
Wir bitten dringend um generelle Anerkennung von Ergotherapeuten als Betreuungskräfte gemäß SGB XI, 87 b § 5 wie dies bereits beispielsweise bei den Gesundheits- und Krankenpflegern der Fall ist.
Sollte das nicht Ihren Zuständigkeitsbereich betreffen, bitten wir um Weiterleitung unserer Nachricht mit einer kurzen Rückmeldung an uns verbunden.
 
Nur ungerne würden wir diese Thematik in die Gesundheitspolitik einbringen, da wir davon ausgehen gemeinsam dieses Thema schnell und zur Zufriedenheit aller Beteiligten zu lösen.
Wir werden allerdings nicht zögern die Politik über den Sachverhalt in Kenntnis zu setzen, wenn wir wider erwarten keine Einigung erzielen sollten.
 
§ 5 der Richtlinie nach 87 b besagt:
 
"Anrechnung erworbener Qualifikationen
(1) Soweit die Qualifikationsanforderungen nach § 4 Abs. 3 vollständig oder teilweise in einer Berufsausbildung, bei der Berufsausübung oder in Fortbildungsmaßnahmen nachweislich erworben wurden, gelten diese insoweit als erfüllt. Insbesondere bei examinierten Altenpflegerinnen und Altenpflegern sowie bei examinierten Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpflegern gelten die Qualifikationsanforderungen nach § 4 Abs. 3 grundsätzlich als erfüllt. "
 
Auch insbesondere bei staatlich geprüften Ergotherapeuten sind die Qualitfikationsanforderungen nach § 4 Absatz 3 der Richtlinie nach § 87b Abs. 3 SGB XI grundsätzlich erfüllt. Im direkten Vergleich der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen von Ergotherapeuten und Gesundheits-und Krankenpflegern gar weit berechtigter, denn die Betreuungsarbeit stellt in ihren Qualifikationsanforderungen vor allem auf die Kommunikation mit den Betroffenen ab, sowie auf deren Aktivitäten des täglichen Lebens, deren Bewegung und deren Teilhabe und gerade nicht auf die Pflege.

 
Die Berufe in der Krankenpflege erlernen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/krpflaprv_2004/gesamt.pdf
 
1. Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften
2. Pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und der Medizin
3. Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften
4. Pflegerelevante Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft
 
Allgemeiner Bereich
1. Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der stationären Versorgung in kurativen Gebieten in den Fächern Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie, Chirurgie, Gynäkologie, Pädiatrie, Wochen- und Neugeborenenpflege sowie in mindestens zwei dieser Fächer in rehabilitativen und palliativen Gebieten
 
2. Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der ambulanten Versorgung in präventiven, kurativen, rehabilitativen und palliativen Gebieten
 
Differenzierungsbereich
1. Gesundheits- und Krankenpflege Stationäre Pflege in den Fächern Innere Medizin, Chirurgie, Psychiatrie
 
oder
 
2. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege Stationäre Pflege in den Fächern Pädiatrie, Neonatologie, Kinderchirurgie, Neuropädiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie
 
 
Die ergotherapeutische Lehre hingegen umfasst:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ergthaprv/gesamt.pdf
 
1 Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
1.1 Berufskunde und Ethik, Geschichte des Berufs
1.2 Das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik Deutschland und internationale Zusammenarbeit im Gesundheitswesen einschließlich der Gesundheitsprogramme internationaler Organisationen wie insbesondere Weltgesundheitsorganisation und Europarat
1.3 Aktuelle berufs- und gesundheitspolitische Fragen
1.4 Ergotherapeutengesetz; gesetzliche Regelungen für die sonstigen Berufe des Gesundheitswesens und ihre Abgrenzung zueinander
1.5 Arbeits- und berufsrechtliche Regelungen, soweit sie für die Berufsausübung von Bedeutung sind
1.6 Einführung in das Arbeits- und Arbeitsschutzrecht
1.7 Einführung in das Sozial- und Rehabilitationsrecht
1.8 Einführung in das Krankenhaus- und Seuchenrecht sowie das Arznei- und Betäubungsmittelrecht
1.9 Strafrechtliche, bürgerlich-rechtliche und öffentlich-rechtliche Vorschriften, die bei der Berufsausübung von Bedeutung sind; Rechtsstellung des Patienten oder seiner Sorgeberechtigten, Datenschutz
1.10 Die Grundlagen der staatlichen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland
 
2 Fachsprache, Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten
2.1 Einführung in die fachbezogene Terminologie
2.2 Berichten und Beschreiben
2.3 Beurteilen und Charakterisieren
2.4 Referieren und Argumentieren
2.5 Einführung in die Statistik und fachbezogene Anwendung
2.6 Fachenglisch
2.7 Benutzung und Auswertung von deutscher und fremdsprachiger Fachliteratur
2.8 Erarbeiten einer schriftlichen Abhandlung auf der Grundlage einer Problemuntersuchung
 
Medizinische Grundlagen
3 Grundlagen der Gesundheitslehre und Hygiene
3.1 Gesundheit und ihre Einflußfaktoren
3.2 Gesundheit und Lebensalter
3.3 Maßnahmen der Gesundheitsförderung
3.4 Allgemeine Hygiene, Individualhygiene und Umweltschutz
3.5 Krankheitserreger und übertragbare Krankheiten
3.6 Desinfektion und Sterilisation
 
4 Biologie, beschreibende und funktionelle Anatomie, Physiologie
4.1 Zelle, Zellstoffwechsel und Zellvermehrung
4.2 Vererbungslehre, Humangenetik und Gentechnologie
4.3 Strukturelemente, Richtungsbezeichnungen und Körperorientierungen
4.4 Stütz- und Bewegungsapparat
4.5 Herz- und Blutgefäßsystem
4.6 Atmungssystem
4.7 Verdauungssystem
4.8 Urogenitalsystem
4.9 Nervensystem und Sinnesorgane
4.10 Haut und Hautanhangsorgane
4.11 Endokrinologisches System
 
5 Allgemeine Krankheitslehre
5.1 Gesundheit, Krankheit, Krankheitsursachen, Krankheitszeichen, Krankheitsverlauf
5.2 Pathologie der Zelle, Wachstum und seine Störungen, Entwicklungsstörungen
5.3 Örtliche und allgemeine Kreislaufstörungen, Blutungen
5.4 Entzündungen, Ödeme, Erkrankungen des Immunsystems
 
6 Spezielle Krankheitslehre einschließlich diagnostischer, therapeutischer, präventiver und rehabilitativer Maßnahmen sowie psychosozialer Aspekte
6.1 Orthopädie
6.2 Rheumatologie
6.3 Innere Medizin und Geriatrie
6.4 Chirurgie/Traumatologie
6.5 Onkologie
6.6 Neurologie einschließlich der neuropsychologischen Störungen
6.7 Psychosomatik
6.8 Psychiatrie/Gerontopsychiatrie
6.9 Kinder- und Jugendpsychiatrie einschließlich der Grundlagen der Normalentwicklung
6.10 Pädiatrie und Neuropädiatrie einschließlich der intrauterinen und der statomotorischen Entwicklungen

7 Arzneimittellehre
7.1 Herkunft, Bedeutung und Wirkung von Arzneimitteln
7.2 Arzneiformen und ihre Verabreichung
7.3 Umgang mit Arzneimitteln
7.4 Arzneimittelgruppen und Zuordnung ausgewählter Arzneimittel
7.5 Grundkenntnisse der Pharmakologie und Toxikologie
 
8 Grundlagen der Arbeitsmedizin
8.1 Arbeitsphysiologie
8.2 Ergonomie
8.3 Arbeitsplatzbedingungen
8.4 Arbeitsplatzanalyse
8.5 Gewerbehygiene
8.6 Berufsbelastungen und Berufserkrankungen
 
9 Erste Hilfe
9.1 Allgemeines Verhalten bei Notfällen
9.2 Erstversorgung von Verletzten
9.3 Blutstillung und Wundversorgung
9.4 Maßnahmen bei Schockzuständen und Wiederbelebung
9.5 Versorgung von Knochenbrüchen
9.6 Transport von Verletzten
9.7 Verhalten bei Arbeitsunfällen und sonstigen Notfällen 

Sozialwissenschaftliche Grundlagen
10 Psychologie und Pädagogik
10.1 Grundbegriffe und Grundfragen derPädagogik
10.1.1 Notwendigkeit und Möglichkeit von Erziehung und Lernen
10.1.2 Lehren und Lernen im pädagogischen Bezug
10.1.3 Funktion von Erziehungszielen
10.1.4 Erziehungsmaßnahmen und Erziehungsstile
10.1.5 Pädagogische Aspekte der therapeutischen Arbeit
10.2 Grundbegriffe und Grundfragen der Psychologie
10.3 Allgemeine und Entwicklungspsychologie
10.3.1 Hauptperioden der kognitiven, emotionalen und sozialen Entwicklung
10.3.2 Denken und Sprache
10.3.3 Lernen einschließlich soziales Lernen
10.3.4 Motivationen und Emotionen
10.3.5 Pädagogische Konsequenzen und ergotherapeutische Ansätze einschließlich praktischer Übungen
10.4 Sozialpsychologie und Persönlichkeitspsychologie
10.4.1 Persönlichkeitsmodelle
10.4.2 Personenwahrnehmung
10.4.3 Interaktion in Gruppen
10.4.4 Einstellungen
10.4.5 Pädagogische Konsequenzen und ergotherapeutische Ansätze einschließlich praktischer Übungen
10.5 Grundbegriffe der Psychotherapie
10.5.1 Pädagogische Konsequenzen und Bedeutung für die Ergotherapie
10.6 Arbeits- und Betriebspsychologie; Organisationspsychologie; berufliche Sozialisation aus soziologischer und psychologischer Sicht
10.6.1 Bedeutung und Funktion der Arbeit in der Gesellschaft
10.6.2 Arbeit und Persönlichkeitsentwicklung
10.6.3 Personale Schwierigkeiten im Arbeits- und Anpassungsprozeß
10.6.4 Grundlagen der Organisationspsychologie
10.6.5 Arbeit und Behinderung
 
11 Behindertenpädagogik
11.1 Geschichte der Behindertenpädagogik
11.2 Systematik der Behinderungen
11.3 Familie und Behinderung
11.4 Sonderpädagogische Diagnostik
11.5 Ergotherapeutische Aufgaben
 
12 Medizinsoziologie und Gerontologie
12.1 Medizinsoziologie
12.1.1 Naturwissenschaftliches und sozialwissenschaftliches Krankheitsverständnis
12.1.2 Institutssoziologie und Rollensoziologie
12.1.3 Gesellschaftliche Bewertung von chronischer Krankheit und Behinderung
12.1.4 Verarbeitung und Bewältigung von Krankheit und Behinderung
12.2 Gerontologie
12.2.1 Alterstheorien
12.2.2 Ansprüche, Möglichkeiten und Grenzen im Alter, Glaubens- und Sinnfragen
12.2.3 Veränderung der Rollen, Selbst- und Fremdbilder im Alter
12.2.4 Veränderung der geistigen Fähigkeiten
 
Ergotherapeutische Mittel
13 Handwerkliche und gestalterische Techniken mit verschiedenen Materialien
13.1 Material- und Werkzeugkunde
13.2 Arbeitstechniken
13.2.1 Konstruktiv strukturierende Elemente
13.2.2 Gestalterisch kreative Elemente
13.3 Arbeitsprozesse
13.3.1 Einfache und komplexe Aufgabenstellungen
13.3.2 Einzelarbeit und Gruppenarbeit
13.3.3 Arbeiten nach Anleitung und freies Planen
13.3.4 Selbständige Erarbeitung einer Technik
13.3.5 Manuelle und maschinelle Arbeit
13.4 Arbeitsorganisation einschließlich Planung, Vorbereitung, Arbeitsplatzgestaltung, Ergonomie
13.5 Therapeutische Anwendung der Techniken und Patientenanleitung, Kriterien für die Therapierelevanz einer handwerklichen Technik
 
14 Spiele, Hilfsmittel, Schienen und technische Medien
14.1 Spiele und ihr therapeutischer Einsatz
14.1.1 Selbsterarbeitete und adaptierte Spiele
14.2 Rollstühle, Hilfsmittel und Schienen
14.2.1 Grundkenntnisse über Hilfsmittel und Rollstühle
14.2.2 Selbsterfahrung mit Hilfsmitteln und Rollstühlen
14.2.3 Herstellung und Adaption von Hilfsmitteln
14.2.4 Schienenkunde
14.2.5 Schienenherstellung, Veränderung standardisierter Schienen
14.3 Technische Medien und ihr Einsatz
14.3.1 Audiovisuelle Medien und ihre therapeutische Bedeutung
14.3.2 Grundlagen der Computertechnik
14.3.3 EDV und ergotherapeutische Dokumentation
14.3.4 Ergotherapeutisch relevante Software und ihre Anwendung
14.3.5 Adaption von elektronischen Hilfen für die Arbeit am Computer und ihre therapeutische Anwendung
 
Ergotherapeutische Verfahren
15 Grundlagen der Ergotherapie
15.1 Bedeutung medizinischer und sozialwissenschaftlicher Grundlagen für die Ergotherapie
15.2 Konzeptionelle Modelle der Ergotherapie
15.3 Selbstwahrnehmung
15.4 Lernen über Handeln, handlungstheoretische Ansätze
15.5 Vermittlung und Anleitung
15.6 Grundlagen therapeutischer Arbeit mit Gruppen
15.7 Einführung in die klientenzentrierte Gesprächsführung
15.8 Therapeutisches Handeln
15.9 Therapeutische Rolle und Persönlichkeit
15.10 Unterstützung, Beratung und Einbeziehung von Angehörigen in die Therapie
15.11 Grundlagen der Qualitätssicherung; Struktur, Prozeß- und Ergebnisqualität
15.12 Schlüsselqualifikationen für die Teamarbeit
 
16 Motorisch-funktionelle Behandlungsverfahren
16.1 Theoretische Grundlagen
16.1.1 Funktionelle Bewegungslehre
16.1.2 Körperliche Beeinträchtigung und deren psychische Ursachen und Folgen
16.2 Befunderhebung, Diagnostik und Dokumentation
16.2.1 Standardisierte Testverfahren, beobachtende Verfahren
16.2.2 Sicht- und Tastbefund, Muskelfunktionsprüfung, Sensibilitätsprüfung, Gelenkmessung
16.2.3 Bewegungsanalyse
16.3 Methoden und Durchführungsmodalitäten
16.3.1 Gelenkmobilisation
16.3.2 Muskelkräftigung
16.3.3 Koordinationstraining
16.3.4 Belastungstraining
16.3.5 Sensibilitätstraining
 
17 Neurophysiologische Behandlungsverfahren
17.1 Theoretische Grundlagen der sensomotorischen Entwicklung und sensorische Integration
17.2 Verständnis der Wahrnehmungsprozesse
17.3 Neurophysiologische Behandlungskonzepte im Überblick
17.4 Befunderhebung, Diagnostik und Dokumentation
17.4.1 Bewegungs- und Entwicklungsanalyse, Reflexstatus
17.4.2 Standardisierte Testverfahren und klinische Beobachtung
17.5 Methoden und Durchführungsmodalitäten
17.5.1 Grundlagen verschiedener Behandlungskonzepte, wie nach Bobath, Affolter, Ayres, Perfetti
17.5.2 Praktische Anwendung bei Kindern und Erwachsenen
 
18 Neuropsychologische Behandlungsverfahren
18.1 Theoretische Grundlagen
18.1.1 Neuropsychologische Funktionen und Störbilder
18.1.2 Funktionelle Bedeutung der höheren kortikalen Funktionen des Menschen
18.1.3 Unterschiede bei erworbenen und angeborenen Schädigungen
18.2 Befunderhebung, Diagnostik und Dokumentation
18.2.1 Standardisierte Testverfahren, beobachtende Verfahren, computergesteuerte Meßverfahren
18.2.2 Ergotherapeutische Funktionsanalysen und Testverfahren
18.3 Methoden und Durchführungsmodalitäten
18.3.1 Hirnleistungstraining
18.3.2 Training der Kulturtechniken
18.3.3 Realitätsorientierungstraining
18.3.4 Geistiges Aktivierungstraining
 
19 Psychosoziale Behandlungsverfahren
19.1 Theoretische Grundlagen
19.1.1 Individualgenetisch deutende Verfahren
19.1.2 Kommunikativ spiegelnde Verfahren
19.1.3 Lerntheoretisch trainierende Verfahren
19.1.4 Theorie zur Gruppendynamik
19.1.5 Multidimensionale Krankheits- und Therapiekonzepte von Psychosen
19.2 Befunderhebung, Diagnostik und Dokumentation
19.2.1 Erhebung und Auswertung von Informationen; sozial Anamnese
19.2.2 Verhaltensbeobachtung auf der Handlungs- und Beziehungsebene sowie im individuellen Ausdruck
19.2.3 Analyse und Gewichtung der Prozesse, ihrer Resultate und Produkte
19.3 Methoden und Durchführungsmodalitäten
19.3.1 Symptombezogen-regulierende Methoden
19.3.2 Subjektbezogen-ausdruckszentrierte Methoden
19.3.3 Soziozentriert-interaktionelle Methoden
19.3.4 Kompetenzzentrierte, lebenspraktische und alltagsorientierte Methoden
19.3.5 Wahrnehmungsbezogene und handlungsorientierte Methoden
19.3.6 Einbeziehung von angrenzenden psychotherapeutisch orientierten Methoden
 
20 Arbeitstherapeutische Verfahren
20.1 Theoretische Grundlagen
20.1.1 Historische Ansätze und Entwicklungen der Arbeitstherapie
20.1.2 Relevante Ansätze, insbesondere aus der Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie, Arbeitssoziologie, Ver
20.1.3 Ergonomie; Arbeitsplatzgestaltung
20.1.4 Analyse realer Arbeitsbedingungen für den Einsatz von Behinderten
20.2 Aufbau und Struktur einer Arbeitstherapie im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich
20.3 Arbeitstherapie als Element der medizinischen, psychosozialen und beruflichen Rehabilitation
20.4 Befunderhebung, Diagnostik und Dokumentation
20.4.1 Anforderungs- und Leistungsprofile
20.4.2 Test- und Analyseverfahren
20.4.3 Berufs- und Arbeitsanamnese
20.4.4 Individuelle Arbeitsplatzanalyse
20.4.5 Beobachten des Arbeitsverhaltens
20.4.6 Beurteilen des Arbeitsverhaltens und Aussagen zur künftigen Leistungsfähigkeit
20.5 Methoden und Durchführungsmodalitäten
20.5.1 Förderung von instrumentellen und sozioemotionalen Fertigkeiten
20.5.2 Stufenweise Förderung in Trainingsgruppen bis zur Wiederaufnahme der Arbeit
20.5.3 Differenzierte Arbeitstherapieangebote in den verschiedenen medizinischen Bereichen, praktische Umsetzung und Gestaltung
 
21 Adaptierende Verfahren in der Ergotherapie
21.1 Theoretische Grundlagen
21.1.1 Bedeutung von Selbständigkeit und Lebensqualität
21.1.2 Analyse und Anforderungen im Alltag
21.1.3 Kriterien zu Funktionstraining und Kompensationstechniken
21.1.4 Hilfsmittel- und Rollstuhlversorgung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen, der Kostenregelung und des Verordnungsweges
21.2 Befunderhebung, Diagnostik und Dokumentation
21.2.1 Standardisierte Testverfahren, beobachtende Verfahren
21.2.2 Ergotherapeutische Funktionsanalyse
21.3 Methoden, Durchführungsmodalitäten
21.3.1 Funktionstraining und Entwicklung von Kompensationsmöglichkeiten zur Verbesserung von Aktivitäten des täglichen Lebens
21.3.2 Beratung, Vergabe und Anleitung beim Einsatz spezifischer Hilfsmittel und Rollstühle unter Berücksichtigung der Kostenregelung
21.3.3 Funktionstraining bei Prothesen und Schienen
21.3.4 Gelenkschutzunterweisung
21.3.5 Beratung und Adaption zur Wohnraumanpassung und Arbeitsplatzanpassung
 
22 Prävention und Rehabilitation
22.1 Theoretische Grundlagen der Prävention und praktische Anwendung
22.2 Einsatz ergotherapeutischer Verfahren in der Prävention; praktische Anwendung
22.3 Theoretische Grundlagen der Rehabilitation
22.4 Einführung in die Rehabilitationspsychologie
 
Die praktische Ausbildung umfasst:
1. psychosozialen (psychiatrischen/psychosomatischen) Bereich 400
2. motorisch-funktionellen, neurophysiologischen oder neuropsychologischen Bereich 400
3. arbeitstherapeutischen Bereich
 
Bei dieser Betrachtung wird eindeutig ersichtlich, dass basierend auf den Qualifikationsanforderungen die folgend einzusehen sind, Ergotherapeuten die passgenauere Ausbildung absolviert haben als die Gesundheits- und Krankenpfleger:
  • Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an die Kommunikation und den Umgang mit Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen,
  • Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen sowie somatische Erkrankungen wie z. B. Diabetes und degenerativen Erkrankungen des Bewegungsapparats und deren Behandlungsmöglichkeiten,
  • Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation (Hilfen bei der Nahrungsaufnahme, Umgang mit Inkontinenz, Schmerzen und Wunden usw.) sowie der Hygieneanforderungen im Zusammenhang mit Betreuungstätigkeiten zur Beurteilung der wechselseitigen Abhängigkeiten von Pflege und Betreuung,
  • Erste Hilfe Kurs, Verhalten beim Auftreten eines Notfalls.
  • Vertiefen der Kenntnisse, Methoden und Techniken über das Verhalten, die Kommunikation und die Umgangsformen mit betreuungsbedürftigen Menschen,
  • Rechtskunde (Grundkenntnisse des Haftungsrechts, Betreuungsrechts, der Schweigepflicht und des Datenschutzes und zur Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen),
  • Hauswirtschaft und Ernährungslehre mit besonderer Beachtung von Diäten und Nahrungsmittelunverträglichkeiten,
  • Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder mit Demenzerkrankungen,
  • Bewegung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen,
  • Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten, z.B. Pflegekräften, Angehörigen und ehrenamtlich Engagierten.
 
Insbesondere die Bereiche der Psychosoziale Behandlungsverfahren sind dabei im Bereich der Ergotherapie in dem Zusammenhang hervorzuheben sowie die Soziozentriert-interaktionellen Methoden, die Kenntnisse im Bereich Psychologie und Pädagogik; die Kenntnisse im Krankenhaus- und Seuchenrecht sowie das Arznei-und Betäubungsmittelrecht und die Fähigkeiten und Kenntnisse in den Bereichen Medizinsoziologie und Gerontologie.
 
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.


Herzliche Grüße

Christine Donner
_________________
Diplom-Betriebswirt
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
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Gemeinsame Posteraktion - Machen auch Sie mit!
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Telefonkontakt: 05221 - 875 945 3 - Assistenz Frau Andrea Hiller
Mobil: 0173- 25 833 70 - nach vorheriger Terminabsprache
Fax: 0721 - 509 663 407
e-mail: c.donner@bed-ev.de
Web: www.bed-ev.de
Verbandsregisternummer: VR 5578
Registersitz: Essen
http://person.yasni.de/christine+donner+1196736


Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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