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Veröffentlicht am 21.05.2015
Im August 2014 berichteten wir von der
Finanzierungsumstellung des LVR im Rheinland und dem damit verbundenen vereinfachten Zulassungsverfahren für Kindertagesstätten bei der Abgabe eigener Heilmittelleistungen.
Bislang zeigt die Tendenz, dass Kindertagesstätten von dieser (Umsatz-)Möglichkeit wider erwarten zunächst keinen Gebrauch machen, sondern verstärkt Kooperationen mit freien Heilmittelpraxen eingehen wollen.
Sollten Sie hingegen von einer direkten Konkurrenzsituation durch die eigene Heilmittelzulassung einer Kindertagesstätte betroffen sein, nehmen Sie unbedingt Kontakt zu uns auf, damit wir für Sie die juristische Vertretung übernehmen können.