Veröffentlicht am 13.11.2015
Bislang wurde die
Unabhängige Patientenberatung UPD durch einen Verbund
gemeinnütziger Einrichtungen mit 21 Beratungsstellen bundesweit getragen.
Die Träger waren der Sozialverband VdK Deutschland, der Bundesverband der Verbraucherzentrale und der Verbund unabhängige Patientenberatung.Allesamt Einrichtungen mit hoher Glaubwürdigkeit, da die Finanzierung dieser Einrichtungen über Spenden, staatliche Förderungen und Mitgliedschaften erfolgt und die Verbünde
nicht von Krankenkassen bezahlt werden, die Dienstleistungen bei diesen Einrichtungen beziehen.
Anders beim
Callcenter Sanvartis, die nun die Unabhängige Patientenberatung ab Januar 2016 übernehmen.
Das Callcenter ist seit jeher Dienstleister für Krankenkassen und Leistungserbringer und wirbt damit, dass jede 3. Person, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anruft, bei einem Mitarbeiter von Sanvartis landet. Und genau dieses Unternehmen soll nun Patienten neutral bei Konflikten mit den Krankenkassen beraten. 9 Millionen Euro jährlich wird Sanvartis dafür zur Übernahme der unabhängigen Patientenberatung erhalten und das über 7 Jahre lang. Die Fördersumme wird zudem an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst. Die bisherigen gemeinnützigen Träger erhielten hingegen lediglich 5,2 Millionen bei einer Laufzeit von 5 Jahren.
Bereits im Sommer gab es dazu Kritik. Um die offizielle Auflage der Unabhängigkeit zu erfüllen, wird von Sanvartis einfach eine neue gemeinnützige GmbH gegründet. Die Kernwahrheit bleibt dennoch:
Wes Brot ich ess, des Lied ich sing! Da helfen weder TÜV-Siegel noch ein einzelner Auditor, der über einen Beirat bestimmt wird und die Qualität und Neutralität von mehr als achtzigtausend Beratungen im Jahr kontrollieren soll. Dennoch hat die Vergabekammer des Bundes am Bundeskartellamt den Nachprüfungsantrag der bisherigen Träger Sozialverband VdK Deutschland e. V., Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und Verbund unabhängige Patientenberatung e.V. abgelehnt, da die Sanvartis GmbH mit ihrem Konzept die Voraussetzungen an die Unabhängigkeit und Neutralität i.S.d. § 65b SGB V sowie die weiteren Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt. Wir glauben nur was wir wirklich wissen. Daher werden wir die "Patientenberatung" bei Sanvartis ab Beginn des kommenden Jahres selbst durch Anrufe zu realen Fällen prüfen und Beratungen im Interesse der Krankenkassen öffentlich anklagen oder aber positiv überrascht feststellen, dass die Beratungsqualität und Neutralität auch in der Praxis belegt werden kann. Der Patientenbeauftragte Karl-Josef Laumann verkauft den Patienten den "Trägerwechsel-Deal" als Erfolg, indem er darauf abstellt, dass sich Patienten zukünftig schneller und einfacher beraten lassen können. Das dies schlichtweg auch nur durch die Erhöhung der Finanzmittel hätte erreicht werden können, woran die bisherige Patientenberatung nämlich krankte, findet keine Erwähnung:
http://patientenbeauftragter.de/ Mit Schlagworten wie "Quantensprung in der Patientenberatung" versucht Herr Laumann Begeisterung für den Trägerwechsel zu wecken.
Sanvartis Pressemitteilung: Ab 2016 modernes Angebot einer unabhängigen und kostenlosen Beratung für Patienten Die Unabhängige Patientenberatung fußt im übrigen auf dem § 65 b des SGB V:
Förderung von Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung