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Veröffentlicht am 17.11.2015
Es gab Absetzungen der IKK Nord wegen nicht vor Behandlungsbeginn zur Genehmigung eingereichter Verordnungen außerhalb des Regelfalls. Auf Widerspruch unserer Mitglieder argumentierte die IKK Nord, dass die Berufverbände über den neu eingeführten Genehmigungsvorbehalt informiert worden seien und der Praxisinhaber durch diese hätten unterrichtet werden müssen.
Zunächst halten wir fest, dass die IKK Nord den BED e.V. über diese für Ergotherapeuten relevante Änderung nicht informiert hat.
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