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Veröffentlicht am 05.01.2016
Derzeit werben zwei Anbieter von Weiterbildungsangeboten mit Abschlüssen als Heilpraktiker auf dem Gebiete der Ergotherapie.
Zudem hat eine weitere Ergotherapeutin ihre Prüfung vor dem Gesundheitsamt in Heilbronn bestanden. Zuvor wurde sie nach langer Diskussion zur Prüfung zugelassen.
Allen Ergotherapeuten mit dem Wunsch einen sektoralen Heilpraktikerabschluss auf dem Gebiete der Ergotherapie zu erwerben wird daher angeraten mit diesen neuen Informationen noch einmal beim örtlichen Gesundheitsamt vorstellig zu werden und die Zulassung zur Prüfung neuerlich zu fordern. Der BED e.V. hat derzeit beim Landesgesundheitsamt in Niedersachsen eine Anfrage auf Abkehr von der bisherigen Sichtweise gestellt.
Das erstrittene Urteil des BED e.V. gegen das Gesundheitsamt in Karlsruhe ist durch die Berufung des verklagten Gesundheitsamtes weiterhin noch nicht rechtskräftig.
Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen immer gerne zur Verfügung.
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