Veröffentlicht am 18.03.2016
Aktualisiert am 10.06.2016
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss die Namen der Mitglieder von drei Unterausschüssen veröffentlichen. Das entschied am Donnerstag den 17.03.16 das Verwaltungsgericht Berlin – geklagt hatte unter Anderem auch mit Unterstützung des BED e.V. – Dr. Albrecht Kloepfer, Inhaber des „Instituts für Gesundheitssystem-Entwicklung“, einer der wichtigsten Berater im Gesundheitswesen in der Hauptstadt.
Kloeper hofft, dass das anstehende Urteil eine weitreichende Bedeutung erlangt, befürchtet aber, dass der Gemeinsame Bundesausschuss das Urteil als Einzelfallentscheidung betrachtet.
„Wir brauchen aber eine grundsätzliche Entscheidung“, so Kloepfer. Vor allem der GKV-Spitzenverband werde sich ansonsten im G-BA stets dafür einsetzen, jede einzelne Anfrage auf Veröffentlichung von Namen prozessual klären zu lassen.
Dr. Kloepfer vermutet, dass der Gemeinsame Bundesausschuss gegen das Urteil daher wahrscheinlich auch keine Revision einlegt, sofern diese zugelassen wird, da erst in einer höheren Instanz ein Grundsatzurteil gefällt werden kann.
Das schriftliche Urteil wird den Beteiligten in den kommenden Tagen zugestellt.
Der BED e.V. hat unter Bezugnahme auf das Urteil vom G-BA am heutigen Morgen die Auskunft über die Namen der Mitglieder der für die Heilmittelerbringer relevanten Unterausschüsse "Methodenbewertung" und "Veranlasste Leistungen" gefordert.
Weiteres Informationen dazu finden unsere Mitglieder auch hier.
Ergänzung vom 10.06.2016:
Am 09 Juni 2016 resümierte Herr Klöpfer über seine Klage gegen den G-BA:
"Offensichtlich wird die Sache jetzt ...so gehandelt, dass jeder, der um Auskunft bittet, die entsprechenden Namen der jeweiligen Unterausschüsse erhält ...mit dem ... Hinweis, sie nicht weiterleiten zu dürfen… "Der BED e.V. hatte am 18.03. den Gemeinsamen Bundesausschuss zur namentlichen Benennung der Mitglieder der relevanten Ausschüsse für die Heilmittelversorgung aufgefordert und am 11.05.16 die Namen der Ausschussmitglieder erhalten. Somit kann seitens des BED e.V. nunmehr ein direkter und unmittelbarer fachlicher Austausch mit den relevanten Mitgliedern des G-BA statt finden.
Die Klage war für den BED e.V. somit erfolgreich.
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