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Veröffentlicht am 29.04.2016
Seit Einführung des Patientenrechtegesetzes sind Sie verpflichtet, jeden Patienten vor Behandlungsbeginn schriftlich über die auf ihn zukommenden Kosten zu informieren. Dies gilt insbesondere bei Privatpatienten, welche von Ihnen ja eine Rechnung über die gesamte Behandlung erhalten. Um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden, empfehlen wir folgendes:
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