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Veröffentlicht am 18.05.2016
Aktualisiert am 10.01.2018
Die gute Nachricht vorweg: Mit der Anlage 3 der neuen ab 1.5.2016 gültigen Rahmenempfehlung erhalten Ergotherapeuten klare und weitreichende Möglichkeiten fehlerhaft ausgestellte Verordnungen selbst zu korrigieren. Der Verwaltungsaufwand wird dadurch erheblich gemindert.
Zu beachten sind hierbei allerdings die Details, da es unterschiedliche Kategorien der Korrekturmöglichkeiten gibt.
Im Folgenden finden Sie die entsprechenden Informationen aufgeführt und erläutert.
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