Veröffentlicht am 19.07.2016
Am 15.07.2016 fand ein Treffen mit der saarländischen Ministerin für Gesundheit Monika Bachmann statt.
Hauptanliegen des BED e.V. war der Transfer der desolaten Situation der Heilmittelerbringer und die zukünftige Bedeutung von Ergotherapeuten, Physiotherapeuten und Sprachtherapeuten für die Gesellschaft und den damit verbundenen gesamtdeutschen volkswirtschaftlichen Wohlstand, sowie der Austausch über die aktuelle und zukünftige Gesundheitspolitik.
Vom BED e.V. sehr begrüßt wurde die Rolle des Saarlandes bei der erst kürzlich stattgefundenen Gesundheitsministerkonferenz. Einstimmig plädierten die Gesundheitsminister aller Bundesländer nach Vorschlag des Saarlandes für die Einführung von bundesweiten Modellprojekten für den Direktzugang.
Beim Direktzugang kann sich der Patient entscheiden, ob er zunächst einen Arzt oder unmittelbar einen Ergotherapeuten aufsuchen möchte.
Bislang ist im Gesetzentwurf zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung HHVG "nur" die sogenannte Blankoverordnung vorgesehen.
Bei diesem Modell entscheidet der Arzt weiterhin über die Notwendigkeit einer Heilmittelverordnung, während der Therapeut das konkrete Heilmittel, die Frequenz und die Dauer der Therapie bestimmt, siehe:
Zum Gesetzentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG)Unsere Stellungnahme zum gesamten Gesetzentwurf im Rahmen der morgigen (19.07.16) in Berlin stattfindenden Anhörung, bei der auch der BED e.V. zugegen sein wird, finden Sie in Kürze in einem weiteren Artikel.
Der BED e.V. verweist in seiner Stellungnahme vor allem auf die Notwendigkeit für die Krankenkassen auch passende Anreize zu schaffen um überhaupt Modellprojekte zu initiieren und zu realisieren! Die reine Implementierung einer entsprechenden Möglichkeit der Einführung von Modellprojekten in das SGB V reicht dazu nicht aus.
Darüber hinaus sollte auch
allen Heilmittelerbringern die Gelegenheit gegeben werden, sich mit einem Modellvorhaben einzubringen, indem die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen mit Verbänden der Leistungserbringer, Leistungserbringern oder sonstigen Zusammenschlüssen der Leistungserbringer zur Stärkung der Verantwortung der Heilmittelerbringer die Durchführung von Modellvorhaben nach Satz 3 vereinbaren analog zum 2. Absatz im § 125 SGB V.
Bislang wird die Formulierung auf "die maßgeblichen Verbände auf Landesebene" eingeschränkt, wen auch immer diese Definition umfassen mag. Damit würde Kreativität und Ideenpotential in dem Zusammenhang unnötig verloren gehen.