Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher
möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser
Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter
+49 6438 9279 000 oder
info@bed-ev.de.
Veröffentlicht am 12.08.2016
Vermehrt wurden wir von unseren Mitgliedern darüber informiert, dass einige Patienten der AOK Rheinland/Hamburg dazu aufgefordert worden waren, mit einer nächsten Genehmigungsbeantragung von Verordnungen außerhalb des Regelfalls einen ausführlichen Bericht des Therapeuten mit einzureichen.
Wir konnten dies mit der AOK Rheinland/Hamburg nun klären.
Bitte loggen Sie sich ein oder klicken Sie hier um Ihren Mitgliedsantrag auszufüllen.
Dieser Artikel steht ausschließlich BED-Mitgliedern zur Verfügung.