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Veröffentlicht am 31.10.2016
Knappschaft Sachsen:Die neuen Preise können für alle Behandlungen abgerechnet werden, die aufgrund einer vertragsärztlichen Verordnung ab dem 01.09.2016 ausgeführt werden.
Primärkassen Rheinland-Pfalz:Die neuen Preise können für alle Behandlungen abgerechnet werden, die aufgrund einer vertragsärztlichen Verordnung ab dem 01.09.2016 ausgeführt werden.
Primärkassen Saarland:Die Preise gelten für alle ab dem 01.09.2016 ausgestellten vertragsärztlichen Verordnungen.
Unseren selbständigen Mitgliedern stehen die Preislisten zum Download zur Verfügung.
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