Veröffentlicht am 25.11.2016
Das Bundeskabinett hat am 16. November 2016 den Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht“ (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz) beschlossen.
Damit zukünftig Kompetenzüberschreitungen und Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung der Selbstverwaltungen frühzeitig erkannt werden können, sollen insbesondere die Kontrollrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane gestärkt werden und die Transparenz im Verwaltungshandeln erhöht werden.
Deshalb werden die Einsichts- und Prüfrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane auch als Minderheitenrechte ausgestaltet und die Berichtspflichten des Vorstands gegenüber den Selbstverwaltungsorganen gesetzlich verankert; Es werden Regelungen zu Abwahlmöglichkeiten der oder des (stellvertretenden) Vorsitzenden der Selbstverwaltungsorgane aufgenommen.
Zudem wird die Transparenz erhöht. Dies betrifft zunächst die Erweiterung der Prüfungs- und Mitteilungspflichten in Bezug auf Beteiligungen an und die Gründung von Einrichtungen. Auch soll eine regelmäßige externe Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung anstelle der bisherigen Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit bzw. das Bundesversicherungsamt etabliert werden. Schließlich ist eine Verpflichtung zur Einrichtung interner Kontrollmechanismen vorgesehen, insbesondere eine Innenrevision, die festgestellte Verstöße auch an die Aufsichtsbehörde zu berichten hat.
Darüber hinaus wird ein effektives aufsichtsrechtliches Instrumentarium zur Beseitigung von Rechtsverstößen eingeführt, durch das beispielsweise rechtswidrige Beschlüsse der Selbstverwaltungsorgane aufgehoben werden können.
Struktureller Weiterentwicklungsbedarf besteht insbesondere bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu den Regelungen über den Vorstand so das BMG. Mit den vorgesehenen strukturellen Änderungen sollen die in der KBV bestehenden Konflikte zwischen den Versorgungsbereichen und die
damit einhergehenden Blockaden aufgehoben werden.
Ein Rechtsgutachten im Auftrag von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte viele Details im Skandal um die Ärzte-Vereinigung KBV aufgedeckt. Laut dem Gutachten waren die Umstände, unter denen ein Mercedes-Geländewagen bewilligt und abgerechnet wurde „unüblich“ und „nicht nachvollziehbar“. So bezahlte Köhler die Leasingraten über 1.250 Euro im Monat erst aus eigener Tasche und ließ sie sich nachträglich von der KBV erstatten. Außerdem bekam er eine „Benzinkostenpauschale“ in Höhe von 10.000 Euro. Andreas Köhler selbst könnte sich dadurch der Untreue in einem besonders schweren Fall strafbar gemacht haben.
Die Regelungen sollen 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Das Gesetz spricht für sich und bedarf daher keiner Kommentierung.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen indes natürlich wie immer gerne zur Verfügung.
Hier ersehen Sie den Kabinettsentwurf.