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Veröffentlicht am 09.12.2016
Wo gearbeitet wird, passieren manchmal auch Fehler. Das ist menschlich und in den meisten Fällen nicht dramatisch.
So hatte ein Arzt versehentlich einen falschen Indikationsschlüssel, nämlich EX2 aus dem Bereich Physiotherapie, auf einer ergotherapeutischen Verordnung notiert und die behandelnde Therapeutin diesen Formfehler übersehen.
Nach Absetzung durch die Kasse empfahlen wir der Therapeutin den Indikationsschlüssel durch den Arzt korrigieren zu lassen und die Verordnung erneut zur Abrechnung einzureichen. Die Vergütung wurde mittlerweile gezahlt.
In einem anderen Fall reichte der Kasse die nachträgliche Korrektur des Formfehlers (in diesem Fall von SB4 auf SB5) nicht aus und verweigerte weiterhin die Zahlung der letzten vier Einheiten auf der Verordnung. Diesen Fall haben wir an unseren Anwalt gegeben, welcher nun erneut die Kasse anschreiben und um Vergütung bitten wird. Wir werden über den weiteren Verlauf berichten.
In weiteren Fällen wurde nach Beratung durch den BED e.V. zum Widerspruch bezüglich fehlender Leitsymptomatik die Vergütung ebenfalls gezahlt.