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Veröffentlicht am 09.12.2016
Bezüglich einiger Behandlungsarten und deren Abrechnung gibt es zwischen den einzelnen Kassenarten und in den unterschiedlichen Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Dies ist z.B. bei der psychisch-funktionellen Behandlung als Belastungserprobung der Fall. Wenn Sie eine Verordnung mit Belastungserprobung bekommen, kontrollieren Sie daher zunächst bei welcher Kasse der Patient versichert ist und welche Regelungen diesbezüglich dann in Ihrem Bundesland (Praxissitz) gelten. Die Einzelheiten können Sie unserem Stichwort Belastungserprobung entnehmen.
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