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Veröffentlicht am 09.12.2016
Soeben haben wir vom GKV-Spitzenverband die Zusicherung erhalten, dass für alle Verordnungen mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 30.06.2017 die Verwendung eines alten Formulars noch toleriert wird.
Weisen Sie jedoch am Besten jeden Arzt im ersten Halbjahr 2017 auf die Verwendung der neuen Verordnungsformulare hin, wenn dieser noch ein altes Formular verwendet.
Beachten Sie auch unseren Artikel
Ab 1.1.2017: Neue Verordnungsvordrucke und Besondere Verordnungsbedarfe.