Unterlagen für den Praxisalltag >> Übergangsfrist für zertifizierte Arztsoftware 1.Quartal 2017
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Übergangsfrist für zertifizierte Arztsoftware 1.Quartal 2017

Veröffentlicht am 23.12.2016

Wie mehrfach angekündigt sind Ärzte ab Januar 2017 verpflichtet, für die Ausstellung von Heilmittelverordnungen eine entsprechend zertifizierte Arztsoftware zu verwenden, welche dafür sorgen soll, dass Formfehler künftig vermieden werden. Für die verpflichtende Verwendung einer solch zertifizierten Software haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband nun auf eine Übergangsfrist bis Ende des ersten Quartals 2017 geeinigt.

Für Sie als Heilmittelerbringer bedeutet dies, dass auch im ersten Quartal weiterhin fehlerhafte Verordnungen vorgelegt werden können.

Letztlich sind Sie aber auch danach weiterhin verpflichtet, eingehende Verordnungen daraufhin zu überprüfen, ob sie der Heilmittelrichtlinie entsprechen. Da die zertifizierte Software an vielen Stellen zwar Hinweise an den Arzt gibt, wenn etwas nicht zueinander passt, der Arzt diese Hinweise aber auch ignorieren kann, sind Fehler leider weiterhin möglich.

Nutzen Sie also auch in Zukunft unseren BED-VO-Check und beachten Sie die Informationen in unserem Stichwort Prüfpflicht sowie im Stichwort Verordnungsrückseite.


Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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