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Veröffentlicht am 23.12.2016
Wie
mehrfach angekündigt sind Ärzte ab Januar 2017 verpflichtet, für die Ausstellung von Heilmittelverordnungen eine entsprechend zertifizierte Arztsoftware zu verwenden, welche dafür sorgen soll, dass Formfehler künftig vermieden werden. Für die verpflichtende Verwendung einer solch zertifizierten Software haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband nun auf eine Übergangsfrist bis Ende des ersten Quartals 2017 geeinigt.
Für Sie als Heilmittelerbringer bedeutet dies, dass auch im ersten Quartal weiterhin fehlerhafte Verordnungen vorgelegt werden können.
Letztlich sind Sie aber auch danach
weiterhin verpflichtet, eingehende Verordnungen daraufhin zu überprüfen, ob sie der Heilmittelrichtlinie entsprechen. Da die zertifizierte Software an vielen Stellen zwar Hinweise an den Arzt gibt, wenn etwas nicht zueinander passt, der Arzt diese Hinweise aber auch ignorieren kann, sind Fehler leider weiterhin möglich.
Nutzen Sie also auch in Zukunft unseren
BED-VO-Check und beachten Sie die Informationen in unserem
Stichwort Prüfpflicht sowie im
Stichwort Verordnungsrückseite.