Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher
möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser
Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter
+49 6438 9279 000 oder
info@bed-ev.de.
Veröffentlicht am 23.12.2016
Ärzte mit bestimmten Qualifikationen können unter Einbindung von Heilmittelerbringern einen Antrag bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der Spezialisierten Geriatrischen Diagnostik stellen. Es handelt sich hier also um zusätzliche Leistungspositionen, deren Abrechnung bestimmten Ärzten vorbehalten ist.
Die spezialisierte geriatrische Versorgung umfasst insbesondere die Durchführung geeigneter geriatrischer Assessmentverfahren (z.B. Selbstversorgungsfähigkeit, Mobilität, Kognition, Emotion, Ernährung, Schmerz, instrumentelle Aktivitäten), die systematische Erhebung relevanter Kontextfaktoren unter Verwendung eines Sozialassessments in mindestens fünf Bereichen (z.B. soziales Umfeld, Wohnumfeld, häusliche/außerhäusliche Aktivitäten, Pflege-/Hilfsmittelbedarf) sowie weitere syndrombezogene geriatrische Untersuchungen oder vertiefende Assessmentverfahren, um Hinweise für Funktionsstörungen und Risiken des geriatrischen Patienten zu erkennen, sowie die Bewertung der geriatrischen Syndrome.
Bitte loggen Sie sich ein oder klicken Sie hier um Ihren Mitgliedsantrag auszufüllen.
Dieser Artikel steht ausschließlich BED-Mitgliedern zur Verfügung.