Veröffentlicht am 03.02.2017
Bei der Beschäftigung von Mitarbeitern gibt es im Hinblick auf die Sozialversicherung viele Fragen, deren Antworten zudem beständigen Veränderungen unterliegen.
Es besteht selbst bei vielen gestandenen Unternehmern aber vor allem bei "frisch gebackenen" Arbeitgebern daher Unsicherheit, welchem Sozialversicherungsträger welche Meldungen zu welchem Zeitpunkt zu übermitteln sind.
Aus diesem Grund gibt es nun seit Januar 2017 im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) das neue Informationsportal für Arbeitgeber:
www.informationsportal.deDas Informationsportal ist eine Orientierungshilfe und damit Wegweiser zur Erfüllung ihrer Meldepflichten. Die Frage-Antwort-Kataloge sind jeweils auf die speziellen Anliegen abgestimmt. Basierend auf ihren Angaben als Arbeitgeber, stellt das Portal konkrete Informationen zu den Meldepflichten, grundlegende Handlungsempfehlungen und eine Übersicht der erforderlichen Daten bereit.
Dieses Portal ersetzt jedoch - wie alle anderen Informationsangebote im Internet auch - nicht die persönliche Beratung.
Dazu stehen Ihnen die Mitarbeiter des BED e.V. wie immer gerne zur Verfügung.