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Veröffentlicht am 10.02.2017
Entgegen anderslautender Aussagen ausgelöst durch missverständliche Formulierungen in der Patienteninformation des G-BA zum Langfristigen Heilmittelbedarf müssen Verordnungen außerhalb des Regelfalls mit Besonderem Verordnungsbedarf zur Genehmigung bei der Kasse eingereicht werden, es sei denn, die Kasse verzichtet auf den Genehmigungsvorbehalt.
Wir haben den Gemeinsamen Bundesausschuss bereits angeschrieben und um Korrektur gebeten.
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