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Veröffentlicht am 17.02.2017
Aktualisiert am 10.03.2019
Mit rückwirkender Gültigkeit zum 1.1.2017 ist nun der neue Rahmenvertrag der Ersatzkassen mit bundesweiter Gültigkeit abgeschlossen worden.
Der neue Vertrag löst für alle zugelassenen Ergotherapeuten den alten Vertrag automatisch ab, sodass keine neue Anerkenntniserklärung für dessen Gültigkeit unterzeichnet werden muss.
Die meisten Regelungen sind inhaltsgleich mit dem vorher gültigen Vertrag. Wir informieren Sie daher hier nur über die wichtigsten Änderungen.
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