Ausbildung/Weiterbildung >> Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse - Zuschuss möglich
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Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse - Zuschuss möglich

Veröffentlicht am 10.03.2017
Aktualisiert am 20.10.2017

Wer seinen Berufsabschluss außerhalb von Deutschland erworben hat, benötigt zwingend für die Ausübung des Berufes in Deutschland eine offizielle Feststellung der Gleichwertigkeit dieses Abschlusses mit einer in Deutschland erworbenen Berufsurkunde.   
        
Für Staatsangehörige der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums die in Ihrem Heimatland als Selbständige niedergelassen sind und nur vorübergehend oder gelegentlich in Deutschland arbeiten wollen, ist eine einfache Genehmigung der zuständigen Stelle ausreichend.

Weitere Informationen sowie für die Anerkennung und Auskünfte zuständige Stellen finden Sie hier.
(Klicken Sie unten rechts auf "weiter" und geben Sie den Ort ein, an dem Sie zu arbeiten wünschen)

Da das Anerkennungsverfahren nicht nur zeitaufwändig sondern auch mit Kosten für z.B. Übersetzungen, Beglaubigungen, Gebühren etc. verbunden ist, können Personen mit fehlenden finanziellen Mitteln einen Anerkennungszuschuss erhalten. Die Voraussetzungen sowie Vorgehensweise finden Sie unter www.anerkennungszuschuss.de sowie im Flyer des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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