Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher
möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser
Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter
+49 6438 9279 000 oder
info@bed-ev.de.
Veröffentlicht am 10.03.2017
Aktualisiert am 20.10.2017
Wer seinen
Berufsabschluss außerhalb von Deutschland erworben hat, benötigt zwingend für die Ausübung des Berufes in Deutschland eine offizielle Feststellung der
Gleichwertigkeit dieses Abschlusses mit einer in Deutschland erworbenen Berufsurkunde.
Für Staatsangehörige der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums die in Ihrem Heimatland als Selbständige niedergelassen sind und nur vorübergehend oder gelegentlich in Deutschland arbeiten wollen, ist eine einfache Genehmigung der zuständigen Stelle ausreichend.Weitere Informationen sowie für die Anerkennung und Auskünfte zuständige Stellen finden Sie hier.
(Klicken Sie unten rechts auf "weiter" und geben Sie den Ort ein, an dem Sie zu arbeiten wünschen)
Da das Anerkennungsverfahren nicht nur zeitaufwändig sondern auch mit Kosten für z.B. Übersetzungen, Beglaubigungen, Gebühren etc. verbunden ist, können Personen mit fehlenden finanziellen Mitteln einen Anerkennungszuschuss erhalten. Die Voraussetzungen sowie Vorgehensweise finden Sie unter
www.anerkennungszuschuss.de sowie im
Flyer des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.