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Veröffentlicht am 15.03.2017
Seit Jahresbeginn gab es viele fehlerhaft ausgestellte Verordnungen und Missverständnisse aufgrund der neu eingeführten Arztsoftware. Wir haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hierüber detailliert informiert. Die KBV nimmt diese Probleme sehr ernst und hat bereits den Anforderungskatalog für die Softwarehersteller überarbeitet. Mit den nächsten Updates der Arztsoftware sollten viele Probleme aus der Welt geschafft sein.
Bezüglich der vorgeschriebenen
Leitsymptomatik haben offenbar einige Programmierer die
falsche Liste hinterlegt, da des öfteren stattdessen die
funktionellen/strukturellen Schädigungen notiert werden. Falls Sie eine solche Verordnung erhalten, in welcher also im Feld "Diagnose mit Leitsymptomatik" stattdessen eine funktionelle/strukturelle Schädigung steht, erkundigen Sie sich bitte bei der Arztpraxis, mit welchem Softwareprogramm genau dort gearbeitet wird und teilen uns dies bitte per Mail oder Telefon mit. Wir geben diese Information dann weiter, damit die korrekte Auswahl im Programm hinterlegt wird.