Veröffentlicht am 18.05.2017
Eine freundliche, zuvorkommende und verständnisvolle Stimme am Telefon und am nächsten Tag kommt eine
Rechnung über knapp 600 Euro ins Haus !!
Wieder wurde mit
der bereits bekannten Masche eines Online-Verlages versucht, therapeutische Praxisinhaber übers Ohr zu hauen.
In einem ersten Telefonat wird mitgeteilt, dass ein angeblich gebuchter kostenfreier Werbeeintrag mittlerweile abgelaufen und von Ihnen nicht gekündigt worden sei. Daher sei nun automatisch ein kostenpflichtiger Vertrag entstanden. Angeblich "kulanterweise" wird das Angebot einer vorzeitigen Kündigung "zur Reduzierung der Kosten" unterbreitet. Hierfür würde in einem zweiten Telefonat eine entsprechende Vereinbarung aufgezeichnet werden.
Sie haben aber gar keinen Vertrag abgeschlossen!
Daher konnte auch keine automatische kostenpflichtige Verlängerung entstehen!Das unterbreitete "großzügige" Angebot, vorzeitig aus dem Vertrag auszuscheiden (den Sie ja gar nicht geschlossen haben) dient lediglich dazu, Sie in einem weiteren Telefonat zu einem Vertragsabschluss zu bewegen.
Lassen Sie sich keinesfalls auf diese Vereinbarung ein.Beachten Sie hierbei auch, dass das 14-tägige Widerrufsrecht ausschließlich für Privatpersonen gilt, nicht jedoch für Unternehmer, wie z.B. Praxisinhaber, und schließen Sie daher keine telefonischen Geschäfte ab.
Sollten Sie versehentlich doch in die Falle getappt sein, so
melden Sie sich umgehend beim BED e.V., damit wir Sie wie bereits andere Mitglieder
erfolgreich unterstützen können, die ungerechtfertigten Ansprüche abzuwehren. Schnelles Handeln ist hier allerdings erforderlich.