Veröffentlicht am 19.05.2017
Wie berichtet wurde in zweiter Instanz ein klares Urteil zugunsten der Erteilung der Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Bereich Ergotherapie gesprochen.
Die Gegenseite hat nun tatsächlich fristgerecht gegen dieses Urteil Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eingelegt, sodass das vorliegende Urteil zunächst nicht in Kraft tritt. Nichts desto trotz hat dieses Urteil in zweiter Instanz angesichts seiner eindeutigen Aussage und Begründung bereits entsprechendes Gewicht. Ein Entscheidungsträger auf Landesebene in Bayern beispielsweise sieht seine Behörde zunehmend unter Druck, eine sektorale Heilpraktikererlaubnis auch für den Bereich Ergotherapie anbieten zu müssen. Statt allerdings der Logik zu folgen und endlich entsprechende Schritte einzuleiten, wird weiter darauf verwiesen, dass es auf Bundesebene derzeit noch keine entsprechende Entscheidung gäbe.
Die weitere Verhandlung auf Bundesebene bedeutet daher zwar einerseits eine weitere zeitliche Verzögerung, bringt auf der anderen Seite aber den Vorteil, dass das zu erwartende Urteil dann bundesweit gültig sein wird und daher davon auszugehen ist, dass die Gesundheitsämter in ganz Deutschland dann einheitlich danach handeln werden.
Mittlerweile hat sich für alle Ergotherapeuten, welche eine sektorale Heilpraktikererlaubnis für den Bereich Ergotherapie anstreben, eine
alternative Möglichkeit ergeben. Sofern Sie Interesse daran haben,
kontaktieren Sie uns bitte gerne telefonisch.
Aktualisierung (12.6.2019):
Der Verhandlungstermin vor dem Bundesverwaltungsgericht ist für den 10.10.2019 anberaumt.
Wir werden Sie entsprechend informieren.