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Veröffentlicht am 24.05.2017
Aufgrund der Hinweise unserer Mitglieder hatten wir die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kontaktiert und um Nachbesserung der Vorgaben für die zertifizierte Arztsoftware gebeten. Dem ist die KBV nachgekommen und hat nun zum 15.5.17 erneut eine überarbeitete Version der Vorgaben veröffentlicht.
In diesen ist für Ergotherapie-Verordnungen (Vordruck 18) nun noch eindeutiger geregelt, dass eine Leitsymptomatik eingetragen werden muss. Dem Arzt werden die im Heilmittelkatalog benannten Leitsymptomatiken vorgegeben, welche zunächst übernommen werden müssen und dann ergänzt oder abgeändert werden können.
Die Softwarehersteller sind dazu aufgefordert, diese Vorgaben bis spätestens 1.7.17 in den verwendeten Programmen zu implementieren.
In jedem Fall ist eine
handschriftliche Änderung durch den Arzt möglich, sofern auf einer Verordnung die
Leitsymptomatik fehlen sollte.
Informieren Sie uns bitte, falls ab dem 1.7. ausgestellte Verordnungen noch immer ohne Leitsymptomatik ausgestellt werden sollten, damit wir das weitere Vorgehen im konkreten Fall besprechen können.