Veröffentlicht am 16.06.2017
Seit Anfang 2017 gibt es neue Verordnungsvordrucke.Die neuen Vordrucke sind eindeutig daran erkennbar, dass
unten rechts unter dem Arztstempel-Feld in der Klammer (1.2017) stehen muss.
Zudem sind nun zwei Felder für ICD-10-Codes vorhanden, wobei für die Behandlung nach wie vor die
Eintragung eines ICD-10-Code ausreichend ist.
Übergangsregelung: Für Verordnungen
mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 30.06.2017 ist die Verwendung der alten Formulare noch zulässig. Diese können wie gewohnt komplett auch noch in der zweiten Jahreshälfte abgearbeitet und anschließend in die Abrechnung gegeben werden. Weisen Sie in einem solchen Fall aber den Arzt darauf hin, dass er die neuen Formulare spätestens ab der zweiten Jahreshälfte 2017 verwenden muss.
Verordnungen mit
Ausstellungsdatum ab dem 1.7.2017 müssen zwingend auf den neuen Vordrucken ausgestellt werden. Sollte Ihnen also eine in der zweiten Jahreshälfte auf dem alten Vordruck ausgestellte Verordnung vorgelegt werden, beginnen Sie die Behandlung erst, wenn Sie die Verordnung auf einem neuen Vordruck erhalten, da Sie sonst Gefahr laufen, Ihre Leistung nicht vergütet zu bekommen.
Kontrollieren Sie in Ihrem eigenen Interesse daher alle eingehenden Verordnungen.
Grundsätzliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in unserem
Stichwort Verordnungsvordruck.