Veröffentlicht am 07.07.2017
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird auch als "Kleiner Gesetzgeber" bezeichnet, da er im Rahmen der sogenannten Selbstverwaltung weitreichende Befugnisse für Vorgaben im gesetzlichen Gesundheitswesen hat.
Der G-BA schreibt hierzu selbst auf seiner Webseite:
"... Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.
Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens. ..."
Für Heilmittelerbringer sehr entscheidend erstellt und beschließt der G-BA beispielsweise die Heilmittelrichtlinie sowie erst kürzlich auch die
neue Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte.
Der BED moniert seit langem gemeinsam mit anderen Heilmittelverbänden, dass die Heilmittelerbringer im G-BA nicht stimmberechtigt vertreten sind, obwohl dort alle Vorgaben für die tägliche Leistungserbringung fest gelegt werden.
Für eine Ausgewogenheit der Interessen sollen laut Gesetz der unparteiische Vorsitzende sowie zwei weitere unparteiische Mitglieder sorgen.
Das erste Mal in der Geschichte hat nun der Bundesgesundheitsausschuss der Ernennung der durch den G-BA vorgeschlagenen Unparteiischen für die nächste Amtszeit widersprochen. Nach vorangehenden intensiven Befragungen und Beratungen entschieden dies die Mitglieder des Gesundheitsausschusses einstimmig in zwei geheimen Abstimmungen.
Ausschlaggebend für diese Entscheidung war ausdrücklich die nicht gegebene Unparteilichkeit und Unabhängigkeit.
Der BED e.V. begrüßt diese Entscheidung, da hier sichtbar wird, dass die Verantwortlichen der Politik mittlerweile ein stärkeres Bewusstsein für die ungleiche Machtverteilung im Gesundheitswesen entwickelt haben und entsprechende Konsequenzen daraus ziehen. Dies ist daher ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Es bleibt abzuwarten, wie unabhängig die neuen Unparteiischen sein werden.
Weiterhin fordern wir aktiv ein Mitspracherecht der Heilmittelerbringer im G-BA.