Veröffentlicht am 11.07.2017
Bundesweit einheitliche Vergütungsvereinbarung zwischen BED und LKK:Die in der Vergütungsvereinbarung vereinbarten Preise gelten für vertragsärztliche Verordnungen, die ab dem
01.09.2017 ausgestellt werden. Für Verordnungen, die in der Zeit vom 01.07. bis 31.08.2017 ausgestellt werden, gelten die bisherigen Preise weiter.
Information an Selbstabrechner:
Kontrollieren Sie bei der Übertragung der neuen Preise auch, ob das richtige Tarifkennzeichen eingetragen ist. Das Tarifkennzeichen für die Preislisten lautet: 26 00 000
AOK, IKK, BKK und Knappschaft Niedersachsen:Die neuen Preise gelten für alle Behandlungen, welche ab dem
01.07.2017 ausgeführt werden.
Information an Selbstabrechner:
Kontrollieren Sie bei der Übertragung der neuen Preise auch, ob das richtige Tarifkennzeichen eingetragen ist. Das Tarifkennzeichen für die Preislisten lautet: 26 07 000
Unseren selbständigen Mitgliedern stehen die Preislisten zum Download zur Verfügung.
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