Veröffentlicht am 14.07.2017
Die Zulassung der Krankenkassenverbände ist an die jeweilige fachliche Leitung sowie die
entsprechenden Räume inkl. Grundausstattung gebunden.
Die fachliche Leitung kann entweder vom
Praxisinhaber selbst oder
durch eine/n angestellte/n ErgotherapeutIn abgedeckt und darf im Job-Sharing auf maximal zwei ausgebildete ErgotherapeutInnen aufgeteilt werden.
Wenn Sie als ErgotherapeutIn eine Zulassung für Ihre eigene Praxis haben, dann sind Sie selbst Ihre eigene fachliche Leitung und müssen nichts weiter unternehmen.
Achten Sie darauf, dass zu jedem Zeitpunkt eine fachliche Leitung bei den Zulassungsstellen gemeldet sein muss und klären Sie bei Ausscheiden und/oder Stundenreduzierung einer (angestellten) fachlichen Leitung unverzüglich die Nachfolge und teilen Sie diese Änderung entsprechend den
Zulassungsstellen mit, um die Zulassung nicht zu gefährden.
Für Zeiträume, in denen keine fachliche Leitung nachgewiesen werden kann, erlischt automatisch die Zulassung.
Bei Fragen hierzu kontaktieren Sie uns gerne.