Unterlagen für den Praxisalltag >> Neuer Rahmenvertrag und Preiserhöhung Primärkassen Niedersachsen
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Neuer Rahmenvertrag und Preiserhöhung Primärkassen Niedersachsen

Veröffentlicht am 19.07.2017

Für die Primärkassen in Niedersachsen gibt es ab dem 1.7.17 einen neuen Rahmenvertrag. Für bisher zugelassene Leistungserbringer gilt dieser Vertrag automatisch. Gleichzeitig wurden neue Preise für alle Behandlungen ab 1.7.17 vereinbart.

Mit dieser Preisliste ist ab sofort für alle Patienten in Niedersachsen die Parallelbehandlung möglich. Dies setzt voraus, dass die Art der therapeutischen Maßnahme die gleichzeitige Behandlung zweier Patienten durch einen Therapeuten zulässt. Die Entscheidung darüber trifft der Therapeut bzw. die Therapeutin. Weitere Informationen finden Sie in unserem Stichwort Parallelbehandlung.

Information an Selbstabrechner:
Kontrollieren Sie bei der Übertragung der neuen Preise auch, ob das richtige Tarifkennzeichen eingetragen ist. Das Tarifkennzeichen für diese Preisliste lautet: 26 07 000

Die Anlagen der neuen Rahmenempfehlung vom 1.5.16 wurden unverändert in den neuen Rahmenvertrag übernommen und damit auch die vereinfachten Regelungen bezüglich der Verordnungsänderungen.

Lesen Sie den neuen Rahmenvertrag der Primärkassen für Ihr Bundesland in Ruhe durch und händigen Sie diesen auch an Ihre MitarbeiterInnen aus, da er die Grundlage Ihrer Behandlung und Vergütung bildet.

Im folgenden informieren wir lediglich über einige wenige Punkte:

Die Unterbrechungsregelungen wurden dahin gehend vereinfacht, dass in begründeten Ausnahmefällen keine zeitliche Begrenzung mehr aufgeführt wird. Wir empfehlen dennoch bei Unterbrechungen von mehr als 28 Tagen die Verordnung abzubrechen und mit einer neuen Verordnung weiter zu arbeiten, um Schwierigkeiten bei der Abrechnung zu vermeiden und auch im Interesse der Liquidität Ihrer Praxis.
 
Als begründete Ausnahmefälle gelten, sofern das Therapieziel dadurch nicht gefährdet wird:
T = therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt
K = Krankheit der Patientin/des Patienten bzw. Therapeutin/Therapeuten
F = Ferien bzw. Urlaub der Patientin/des Patienten bzw. Therapeutin/Therapeuten

Tragen Sie das entsprechende Kürzel (T,K oder F) vor/zwischen den betreffenden Datumsangaben sowie die Begründung unten links auf der Verordnungsrückseite mit Datum und Unterschrift ein.

Wenn während der Therapie erkennbar wird, dass das Therapieziel nicht erreichbar ist oder der Patient in unerwarteter Weise auf die Therapie reagiert, informieren Sie den Arzt, welcher über das weitere Vorgehen entscheidet. Falls die Therapie mit einem anderen Heilmittel fortgesetzt werden soll, ist eine neue Verordnung erforderlich.

Zahlungen müssen 21 Tage nach Rechnungseingang bei der Krankenkasse auf dem Konto des Leistungserbringers eingehen bzw. am darauf folgenden Werktag, wenn es sich nicht um einen Werktag handelt.

Rechnungen müssen spätestens innerhalb eines Jahres nach Behandlungsende auf der jeweiligen Verordnung gestellt werden. Beanstandungen sind jeweils innerhalb eines Jahres möglich, wobei diese Frist mit Bekanntwerden der Unrichtigkeit (in den meisten Fällen also mit Einreichen der Rechnung) beginnt. Bei Absetzungen durch die Kasse kann der Heilmittelerbringer bzw. sein Abrechnungszentrum innerhalb eines Jahres widersprechen.

Alle Rahmenverträge sowie die Preislisten finden unsere selbständigen Mitglieder stets auf unserer Webseite:
Unterlagen für den Praxisalltag >> Verträge
Unterlagen für den Praxisalltag >> Vergütungspreislisten

Bei Fragen hierzu kontaktieren Sie uns gerne.

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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