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Veröffentlicht am 17.08.2017
Zum 1. Juli 2017 wurden die Förderkonditionen der Bildungsprämie vereinfacht.
Alterbegrenzungen wurden abgeschafft, Prüfungen können nun mit gefördert werden und insbesondere für Ergotherapeuten besonders relevant:
Es werden nun Weiterbildungen gefördert, die mehr als 1.000 EUR kosten und
die Förderung gilt seit den neuen Förderbedingungen auch für Fortbildungen, die einer Fortbildungsverpflichtung unterliegen.
Die Gutscheinausgabe ist bis Ende des Jahres 2020 möglich.
Alle Detailinformationen zu den neuen Förderkonditionen der Bildungsprämie finden Sie hier:
Was ändert sich bei der Bildungsprämie? sowie:
Hol dir deine Bildungsprämie! - Informationen für Weiterbildungsinteressierte