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Veröffentlicht am 18.08.2017
Mit Gültigkeit ab dem 01.07.2017 gibt es einen neuen Rahmenvertrag für BKK, IKK und Knappschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Für bereits zugelassene Leistungserbringer gilt dieser Vertrag ohne erneute Unterzeichnung einer Anerkenntniserklärung automatisch.
Die Rahmenempfehlung inkl. der Anlagen ist in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages. Hierdurch sind nun auch die vereinfachten Änderungen bei fehlerhaft ausgestellten Verordnungen möglich. Siehe unseren Artikel:
Anlage 3 der neuen Rahmenempfehlung: Korrekturmöglichkeiten bei fehlerhaft ausgestellten VerordnungenBitte loggen Sie sich ein oder klicken Sie hier um Ihren Mitgliedsantrag auszufüllen.
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